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Arbeitssicherheit in der Bauindustrie


Vor dem Hintergrund der besonderen Bedingungen auf Baustellen stellen Sicherheit und Gesundheitschutz am Arbeitsplatz in der Baubranche eine besonders hohe und komplexe Herausforderung dar. Die Bauindustrie sieht darin nicht nur eine soziale Verpflichtung des Arbeitgebers, sondern auch einen beachtenswerten Faktor für den Unternehmenserfolg. In diesem Sinne bemüht sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. um angemessene Rahmenbedingungen für einen effektiven, wirtschaflichen Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Baustellen und in den Betrieben.

In den letzten Jahren haben die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens die deutschen Arbeitsschutzvorschriften wesentlich beeinflusst. Erklärtes Ziel der Europäischen Union ist es, im Bereich physikalischer Einwirkungen auf den Arbeitnehmer umfassende Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz vorzugeben.

Infolge der europäischen Vorgaben der nationalen Neuordnung des Arbeitsschutzes treten zunehmend staatliche Vorgaben an die Stelle der bislang bekannten und bewährten berufsgenossenschaftlichen Regeln. Dies betrifft sowohl die Umsetzung und baugerechte Ausgestaltung arbeitsplatzbezogener sicherheitstechnischer EU-Richtlinien (u.a. zu Vibrationen, Lärm, elektromagnetischen Feldern, optischer Strahlung u.v.a.m.) als auch das Produkt- und Gerätesicherheitsgesetz, die Baustellenrichtlinie, die Arbeitsstätten- und die Betriebssicherheitsverordnung sowie die damit einhergehende Neuordnung des Berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwesens.

Die technisch-fachliche Interessenwahrung und politisch gestaltende Einflussnahme bei hoheitlichen Entscheidungsträgern fällt dabei zunehmend den Verbänden als neue umfangreiche Aufgabe zu.
Hinsichtlich der diesbezüglich auftretenden technisch-politischen Fragestellungen steht der Fachberaterkreis Arbeitssicherheit / Prävention (AP) dem Hauptausschuss Technik im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie beratend zur Seite.

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