

Seit Anfang 2004 sind enorme Preisschwankungen bei Baumaterialien zu beobachten. Zwischenzeitig lagen die Einkaufspreise für z. B. Betonstahllieferungen um bis zu 60 % über dem Wert des Jahres 2003. Vor diesem Hintergrund greifen immer mehr Unternehmen zu dem Instrument der Preisgleitklauseln. Diese finden nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Aufträgen Anwendung.
So gibt es seit Frühjahr 2004 - mit kurzer Unterbrechung - eine zwingend zu vereinbarende Stoffpreisgleitklausel Stahl, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für längerfristige Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus eingeführt wurde. Die Stahlpreisgleitklausel ist bei Ausschreibungen zwingend zu vereinbaren, wenn der Zeitraum zwischen der Angebotsabgabe und der vereinbarten Lieferung bzw. Fertigstellung mindestens sechs Monate beträgt und der Stahlanteil wertmäßig mehr als 1 % der Gesamtangebotssumme oder der Angebotssumme der betreffenden Abschnitte / Titel, die vom Stoffpreisrisiko Stahl betroffen sind, ausmacht.
Zur Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln benötigt das ausführende Bauunternehmen die Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamtes. Für die Stahlpreisgleitklausel des BMVBS wird außerdem ein Marktwert benötigt, der von der Walzstahl-Vereinigung herausgegeben und vom Auftraggeber in der Ausschreibung vorgegeben wird.
Sämtliche - knapp 3.000 - vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Erzeugerpreisindizes können über die Baustatistische OnlineDatenbank ELVIRA des Hauptverbandes abgerufen werden. Des Weiteren steht eine Excel-Tabelle mit den wichtigsten Erzeugerpreisen zur Anwendung der Stahlpreisgleitklausel im Bereich „Zahlen & Fakten / Bauwirtschaft im Bild“ (unter Preise) zum download zur Verfügung. Die Marktpreisauskunft (MPA) kann bei der Walzstahl-Vereinigung (Tel. 0211 / 67 07 93 0) abgerufen werden.
Die Nutzung der Datenbank ist für Mitglieder kostenlos. Anmeldung und Informationen auf unserer Homepage im Bereich „Zahlen & Fakten“.




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