Besonderheiten des Bauexportgeschäfts

Die Bauindustrie unterliegt naturgemäß als dienstleistungsähnliche Branche, deren spezielle Leistung in der Fertigung von Unikaten über einen längeren Zeitraum hinweg am Ort der Baustelle unter ständiger Überwachung des Kunden besteht, im Vergleich zur Produktionsgüterindustrie spezifischen Risiken, da der Produktionsprozess störanfälliger ist. Im Falle des grenzüberschreitenden Bauexportgeschäfts kommen besondere Risiken hinzu: Neben einer fremden Sprache, einer fremden Mentalität und Sitten, sind vor allem andere Rechtssysteme und Verwaltungsregeln für das Auslandsgeschäft kennzeichnend. Immer wieder zeigt es sich, dass sich plötzlich ändernde politische Verhältnisse ebenso wie der Ausbruch von Wirtschaftskrisen zu signifikanten Vertragsrisiken auswirken können. Nicht zuletzt sind im Ausland tätige Unternehmen mit den Unwägbarkeiten der Wechselkursentwicklung konfrontiert. Alle diese Punkte müssen vor einem Auslandsengagement unternehmensintern geprüft und bewertet werden.

Auf Grund der Lohn- und Geschäftskostenvorteile der lokalen, regionalen und nunmehr auch chinesischen Wettbewerber verbietet es sich heute von selbst, bei internationalen Ausschreibungen Sicherheitszuschläge oder deutsches Personal in größerem Umfang einzukalkulieren, da eine solche Preisstellung im harten internationalen Wettbewerb chancenlos wäre. Vor diesem Hintergrund erfordert die Beteiligung an Ausschreibungen in anderen Ländern eine sehr sorgfältige Sondierung der lokalen Gegebenheiten. Dazu gehört neben der Erkundung der Verkehrs- und Versorgungswege, der Informationsbeschaffung über geologische Bedingungen, der örtlichen Verfügbarkeit und Qualität von Baustoffen, selbstverständlich der Einkauf von lokalen Nachunternehmerleistungen. Sollte spezielles technisches Gerät oder Material für die Bauleistung erforderlich sein gilt es, eventuell Restriktionen für die Einfuhr von Baumaschinen und –materialien in die Erwägungen einzubeziehen. 

Mit der Auftragserteilung beginnen die umfangreichen logistischen Vorbereitungen für die Einrichtung der Baustelle und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Infrastruktur. Die Ausführung von geräteintensiven Infrastrukturprojekten erfordert im Regelfall den Import des Großteils der Geräte sowie der zugehörigen Ausrüstungs- und Ersatzteile. Plötzlich auftretende administrative Probleme bei der Einfuhr oder andere unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Erteilung von staatlichen Genehmigungen können zu kostspieligen Verzögerungen und Unterbrechungen wie auch zu Compliance-Risiken führen. Weiter muss die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und Subunternehmern organisiert werden. Die Arbeitskräfte dieser Betriebe, deren Qualifikation oft nicht an das deutsche Niveau heranreicht, müssen ausgebildet, moderne Bautechniken und Managementmethoden vermittelt werden. 

Die Baupraxis zeigt, dass sich das Risiko der beteiligten Parteien von der Ausschreibung über den Vertragsschluss bis zur Fertigstellung ständig ändern kann. Innerhalb des Projektzeitraumes kann der tatsächliche Aufwand von den in der Angebotsphase als realistisch ermittelten Kosten so drastisch abweichen, dass ein ursprünglich lohnend erscheinendes Vorhaben zum Verlustbringer wird, der durchaus die Existenz des ganzen Unternehmens gefährden kann. Verschiebungen in den Währungsverhältnissen können ein ursprünglich auskömmliches Projekt in die roten Zahlen bringen. In diesen Fällen wäre aus Anbietersicht die Vereinbarung von Preisgleitklauseln wünschenswert, die ausländischen Vertragspartner bestehen aber aus wohlverstandenem Eigeninteresse überwiegend auf einem Abschluss zu Festpreisen. Es empfiehlt sich daher, das Kalkulationssystem so zu gestalten, dass die hier erwähnten Änderungen im Bauablauf systematisch erfasst und dokumentiert werden, um sie später gegenüber dem Auftraggeber durchsetzen zu können. 

Angesichts der besonderen Risiken im internationalen Baugeschäft kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu. Vielen internationalen Bauverträgen liegen die FIDIC-Bauvertragsbedingungen zugrunde (FIDIC ist der Weltverband der Beratenden Ingenieure), die in ihrer Zielsetzung der VOB / Teil B im deutschen Recht entspricht. Detaillierte Informationen zu Struktur und Inhalt der FIDIC-Bedingungen können hier abgerufen werden.

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