Einzelheiten zur BL-Deckung

Die „BL-Deckung“ bietet im Wesentlichen Schutz vor:

  • einem Ausfall der Zahlungen aus Forderungen für Lieferungen und Leistungen aufgrund der Insolvenz des Auftraggebers oder der Nichtzahlung innerhalb von 6 Monaten sowie staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse im Ausland;
  • einer rechtmäßigen oder widerrechtlichen Inanspruchnahme einer Vertragsgarantie aus politischen Gründen oder, sofern keine politischen Gründe vorlagen, vor der Uneinbringlichkeit des Rückzahlungsanspruchs aus der Garantie;
  • der Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse (z. B. Krieg) oder wirtschaftlicher Umstände (z. B. Insolvenz des Auftraggebers) im Ausland im Hinblick auf die Aufwendungen für die Errichtung der Baustelle sowie der Baustellenbevorratung;
  • einer Beschlagnahme oder Vernichtung von Baugeräten und der dazugehörigen Ersatzteile aus politischen Gründen.

 

Die Bauleistungsdeckung kann auch bei Kredit finanzierten Auslandsbaugeschäften in Anspruch genommen werden. In diesem Fall finden die Entgelt- und Selbstbeteiligungssätze des Lieferantenkredits Anwendung. Die Absicherung von Montage und Baugeräten sowie der Vertragsgarantien ist gesondert zu beantragen, hierfür wird ein zusätzliches Entgelt berechnet. Ist die Zahlung hingegen direkt nach Leistungserbringung fällig, berechnet sich das gegenüber der Bauleistungsforderungsdeckung geringere Entgelt in Abhängigkeit vom Auftragswert. Der Selbstbehalt beträgt in diesen Fällen 5% für die politischen und 15% für alle wirtschaftlichen Risiken. Alternativ ist ein Selbstbehalt von 10% für alle Risiken wählbar.

 

Zusätzlich bietet die BL-Deckung die folgenden Erweiterungsoptionen:

  • Baustellenkostendeckung: Diese umfasst alle Kosten, die für die Baustelleneinrichtung aufzuwenden sind
  • Ersatzteillagerdeckung: Diese versichert das mit dem Baustellenbetrieb verbundene Ersatzteillager
  • Bevorratungsdeckung: Diese umfasst die Kosten für die auf der Baustelle gelagerten Teile und Baustoffe
  • Einlagerungsdeckung: Diese versichert Baugeräte, die nach Abschluss der Bauarbeiten bis zu ihrem nächsten Einsatz auf einer anderen Baustelle im Ausland verbleiben sollen
  • Globale Gerätedeckung: Hierbei handelt es sich um ein Geräte-Bestandsdeckung mit revolvierendem Prinzip, d.h. der Exporteur wählt bei Antragstellung einen revolvierenden Haftungshöchstbetrag, welcher die im Schadenfall maximal zu beanspruchende Entschädigungssumme begrenzt. Mit der Gerätedeckung kann das Risiko abgesichert werden, dass Baugeräte aus politischen Gründen im Ausland beschlagnahmt oder vernichtet werden
  • Höchstbetragsdeckung: Gegenstand dieser Zusatzdeckung sind diejenigen Forderungen, die aufgrund von Mehrleistungen entstehen, welche bei Abschluss des Bauvertrages noch nicht vorhersehbar sind und vom Gewährleistungsnehmer zu erbringen sind (Nachtragsforderungen). Der Höchstbetrag wird durch die sich aus den einzelnen zusätzlichen Bauleistungen ergebenden deckungsfähigen Nachtragsforderungen ausgenutzt, die automatisch gedeckt sind, solange im Höchstbetrag Freiraum besteht und dessen Ausnutzung nicht aufgehoben ist
  • Vertragsgarantiedeckung (bei einer BL-Deckung nur für Bietungsgarantien, da eine Deckung für sonstige Vertragsgarantien bereits eingeschlossen ist)

 

Diese Erweiterungsoptionen unterliegen einem gesonderten Entgelt. Die Selbstbeteiligungsquote beträgt üblicherweise 5%.

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