FIDIC-Musterverträge

Von großer Bedeutung für das Auslandsbaugeschäft sind internationale Musterbauverträge, da sie prinzipiell einen fai­ren Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern gewährleisten. Die weltweit gebräuchlichsten Vertragsmuster sind derzeit die vom Internationalen Verband der Be­ratenden Ingenieure (FIDIC) heraus­gegebenen Dokumente, auch wenn es dazu Alternativen gibt, wie etwa den „NEC-Engineering and Construction Contract“, der von der britischen Institution of Civil Engineers herausgegeben wird, oder aber den von der Engineering Advancement Association of Japan publizierten „ENAA Model Form of Contract“. Die zuletzt im Jahr 1999 grundlegend überarbeiteten FIDIC-Musterverträge werden üblicherweise nach der Farbe des Einbands unterschieden:

 

Das „FIDIC 1999 Red Book“ (”Conditions of Contract for Construction”)

löste die Vorauflage von 1992 insoweit ab, als sein Anwendungsbereich nicht mehr auf klassische Bauverträge beschränkt ist, sondern partiell auch im Industrieanlagenbau Anwendung finden kann. Entscheidend ist, dass die Projektplanung ausschließlich oder überwiegend vom Auftraggeber erbracht wird und die Bezahlung im Regelfall auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses mit Einheitspreisen erfolgt. Die Administration des Vertrags obliegt weiterhin dem "Engineer" (Beratender Ingenieur) des anglosächsischen Systems, den die FIDIC jedoch nicht mehr als unabhängig, sondern als einen Vertreter des Auftraggebers einstuft. Damit hat die FIDIC auf die Kritik der europäischen Bauindustrie reagiert, welche die traditionelle Rolle des Engineer als einem unparteiischen Schiedsrichter zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen als überholt und in der modernen Baupraxis als reine Fiktion ansieht. Allerdings hat die FIDIC in diesem Detailpunkt einen fragwürdigen Formelkompromiss vorgelegt, indem sie dem Engineer bei der Ausübung seiner wichtigsten Befugnisse, u.a. für die Fälle der Bauzeitverlängerung oder bei Nachtragsforderungen, eine "faire Entscheidung" abverlangt. 

 

Das „FIDIC 1999 Yellow Book“ (”Conditions of Contract for Plant and Design-Build”)

beruht auf der Prämisse, dass die Projektplanung vom Bauunternehmer auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung des Auftraggebers erbracht wird. Der Bauunternehmer rechnet seine gesamte schlüsselfertige Bauleistung anhand eines Pauschalpreisvertrages ab. Vergleicht man Zielsetzung und Vertragswortlaut, so ersetzt das „Yellow Book“ aus dem Jahr 1999 im Grunde genommen nicht die Vorauflage aus dem Jahr 1994, sondern das „FIDIC Orange Book“ aus dem Jahr 1995, wobei der neue Musterbauvertrag ebenfalls dem „Engineer“ (Beratender Ingenieur) die Rolle als Verwalter des Vertrages zuweist und ihn – ebenso wie im „Red Book“ – als Bauherrenvertreter einordnet.

 

Das „FIDIC 1999 „Silver Book“ (”Conditions of Contract for EPC/Turnkey Projects”)

 ist ein vom Prinzip her für die FIDIC neuartiger Vertragsansatz, insofern als dieses Dokument dem Auftraggeber einen „Employer’s Representative“ an Stelle eines „Engineer“ als Bauherrenvertreter an die Seite stellt. Indes soll auch dieser bei der Ausübung seiner Autorität Fairness obwalten lassen. „EPC“ ist die Abkürzung für „Engineering-Procurement-Construction“ (zu Deutsch: Planen, Beschaffen und Bauen) und bezeichnet eine im internationalen Bauwesen und dort speziell im Anlagenbau übliche Form der Projektabwicklung und der dazugehörigen Vertragsgestaltung, bei der der Auftragnehmer als Generalunternehmer oder  -übernehmer auftritt. Mit diesem EPC-Mustervertrag zielen die Herausgeber sowohl auf schlüsselfertige Bauvorhaben im Rahmen von BOT-Strukturen als auch auf Projekte im technischen Industrieanlagenbau. Als gemeinsame Klammer für beide Bausituationen apostrophiert die FIDIC den Wunsch der Kredit- und Auftraggeber dieser Bauvorhaben nach Gewissheit über einen fixen Endpreis und Fertigstellungstermin. Mit dieser Argumentation wird dem Bauunternehmer im „Silver Book“ die vollständige Verantwortlichkeit für die Planung, Beschaffung und Bauausführung des Projekts auf der Grundlage eines Pauschalpreisvertrages aufgebürdet. Mit der Herausgabe des „Silver Book“ weicht die FIDIC insoweit vom Pfad der Tugend ab, als sie sich vom Prinzip der ausgewogenen Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer verabschiedet. Für die Vertragspraxis bedeutet dies, dass sich der Nutzer eines FIDIC-Musterbauvertrags in Zukunft hinreichend vergewissern muss, welches der drei beschriebenen Vertragsmuster ihm vom Auftraggeber zur Unterschrift vorgelegt wird. Insbesondere sollte er sicherstellen, dass nicht Passagen aus dem unfairen „Silver Book“ – wie 2011 in Rumänien geschehen – als Besondere Vertragsbedingungen in die fairen „Red & Yellow Books“ integriert werden. Die exakte Vertragstextanalyse ist umso wichtiger, als die drei beschriebenen Musterverträge viele Gemeinsamkeiten aufweisen und sich die entscheidenden Unterschiede erst nach sorgfältiger Lektüre offenbaren.

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EIC Kommentare zu den FIDIC Musterbauverträgen

Der europäische Auslandsbauverband EIC hat ausführliche Kommentare zu den dargestellten fünf FIDIC-Musterbauverträgen herausgegeben, die über den EIC Bookshop kostenpflichtig bezogen werden können. Darin sind die unfairen Vertragsklauseln he­rausgearbeitet und alternative For­mulierungen vorgeschlagen. Die Kommentierungen der EIC haben internationa­l große Anerkennung gefunden und werden von der FIDIC selbst befürwortet und vertrieben.