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Europäische Sozialpolitik
Die nationale Gesetzgebung wird in zunehmendem Maße durch europrechtliche Vorgaben beeinflusst. Wir setzen uns daher möglichst frühzeitig für die Interessenberücksichtigung der Bauindustrie bei relevanten sozialpolitischen Themen ein.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Gesetzgebung zur Entsende-Richtlinie, die in Deutschland durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz umgesetzt wurde. Durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Entsende-Rechts ist es gelungen, schwerwiegende Verwerfungen auf den nationalen Bauarbeitsmärkten zu verhindern. Gleiches gilt für die Nutzung der im Rahmen des Beitritts der osteuropäischen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union vereinbarten Übergangsfristen. Diese ermöglichen über einen Zeitraum von längstens sieben Jahren eine eingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit.

Informationsbroschüre des BMAS
"Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern - 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011"
