Flächen- und Branchentarifvertrag

Der Abschluss von Tarifverträgen erfolgt ganz überwiegend für die gesamte Fläche Deutschlands oder ein oder mehrere Bundesländer (Flächentarifvertrag) und dabei branchenweise, d. h. die Tarifverträge gelten grundsätzlich für alle Betriebe einer Branche, und damit für alle Arbeitnehmer in diesen Betrieben vom Auszubildenden bis zum Ingenieur (Branchentarifvertrag). Tarifvertragliche Regelungen nur für bestimmte Berufsgruppen sind in Deutschland unüblich, womit in einem Betrieb nur das Tarifwerk, d. h. die Gesamtheit der tarifvertraglichen Regelungen, einer Branche gilt. Dieses Prinzip hat sich bewährt.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sind die zentralen Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Mit den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifverträgen regeln sie die Arbeitsbedingungen für über 700.000 inländische Arbeitnehmer in über 70.000 deutschen Baubetrieben. Darüber hinaus finden wichtige tarifvertragliche Regelungen auch Anwendung für die nach Deutschland entsandten ausländischen Arbeitnehmer am Bau.

Tarifsammlung für die Bauwirtschaft 2011/2012

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