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Historie
Das Bautarifwerk der Gegenwart geht auf eine lange Historie und Tradition zurück. Mit dem ersten im Jahre 1910 vereinbarten reichsweiten Bauarbeitertarif wurde eine machtvolle Entwicklung des Tarifwesens eingeleitet. Bis dahin stieß der Gedanke, Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, überwiegend auf Ablehnung. Während die Arbeitgeber dadurch die Freiheit der Lohnfindung beeinträchtigt sahen, fürchteten die Gewerkschaften eine Schwächung des Klassenkampfgedankens. Erst nach dem 1899 veranstalteten Kongress der freien Gewerkschaften akzeptierte die Arbeitnehmerseite Tarifverträge - anfänglich noch zögernd - als Beleg gleichberechtigter Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Dieser Hintergrund zeigt, dass die Bauarbeitergewerkschaft damals schon ebenso bereit war, Schrittmacherdienste zu leisten, wie nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, etwa mit der Schaffung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 4 Abs. 2 TVG), der ausdrücklichen Übernahme einer Ordnungsfunktion der Tarifverträge für die Baubranche - seit 1990 auch in den neuen Bundesländern -, dem Abschluss der ersten Vermögensbildungstarifverträge, der Einführung einer tariflichen Umlagefinanzierung der Berufsbildung und einer flexiblen Anpassung der Arbeitszeit an die besonderen Produktionsbedingungen in der Bauwirtschaft.
