01.06.2011

Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie

Seit langem werden in Deutschland Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt. Das Grundgesetz von 1949 weist den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern ausdrücklich das Recht zu, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits‑ und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden" (Koalitionsfreiheit), sowie den Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) das Recht zu, Arbeits‑ und Wirtschaftsbedingungen kollektiv zu regeln (Tarifautonomie). Damit ist dem Staat die Regelung der Arbeitsbedingungen, abgesehen von der Schaffung eines gesetzlichen Rahmens (z. B. für die Arbeitszeit durch das Arbeitszeitgesetz) und von Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer (z. B. Arbeitsschutzgesetz), entzogen. Insbesondere die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, aber auch alle übrigen Arbeitsbedingungen, werden weitestgehend durch Tarifverträge, also die Tarifvertragsparteien, festgelegt und finden damit nach den Regelungen des Tarifvertragsgesetzes Anwendung auf die Arbeits­verhältnisse.

Tarifsammlung für die Bauwirtschaft 2011/2012

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