Marktüberwachung

Die Verlässlichkeit von Bauprodukten hat herausragende Bedeutung für die deutschen Bauindustrieunternehmen und deren Kunden. Dazu gehört insbesondere eine eindeutige Kennzeichnung der in Deutschland gehandelten Bauprodukte.
In der nationalen Umsetzung der

  • am 24.4.2011 in Kraft getretenen EU-Bauproduktenverordnung
  • am 1.1.2010 in Kraft getretenen EU-Marktüberwachungsverordnung 

muss daher besonderes Augenmerk auf die Verwendungssicherheit gelegt werden.

Mögliche Instrumente sind aus Sicht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie

  • eine öffentliche Bauprodukte-Warnliste
  • eigene Kontrollsysteme und eigene Qualitätsprüfungen von Bauprodukten
  • Entwicklung einer Präqualifizierungssystems von Baustofflieferanten
  • Erarbeitung eines Baustoffkataloges, der eindeutige Verwendungsvorgaben liefert
  • Vergabe eines privatwirtschaftlichen Verwendungszeichens für Deutschland.

 

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Helmut Bramann Dipl.-Ing. Helmut Bramann
Geschäftsführer Technik, Technikpolitik, Spartenpolitik

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