Qualität

Im Gegensatz zur stationären Industrie errichtet die Bauwirtschaft mit ihren am Bau
beteiligten Partnern Unikate. Dies stellt große Herausforderungen an die Steuerung der Prozesse innerhalb der Wertschöpfungskette, um im Ergebnis eine hohe Ausführungsqualität zu sichern. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat 2011 nach intensiver Diskussion die folgenden zehn Kernpunkte zur Sicherung der Qualität beim Planen und Bauen Hyperlink zur Broschüre unter www.bauindustrie.de verabschiedet:

  1. Sicherung der erforderlichen Standards
    Ohne kompetente Prozessbeteiligte keine hohe Prozessqualität! Deshalb sind die Prozessbeteiligten nach Zuverlässigkeit, Stabilität und aktueller Kompetenz auszuwählen! ► Präqualifikation weiterentwickeln.
  2. Der Mensch im Mittelpunkt des Qualitätsprozesses
    Die im Prozess beschäftigten Personen müssen für die jeweiligen Tätigkeiten ausgebildet sein und durch ständige Weiterbildung auf dem neuesten Stand der Technik bleiben. ► Personalentwicklung in den Unternehmen ist originäre Qualitätsvoraussetzung.
  3. Eindeutige Bestimmung des Bausolls
    Auftraggeber und Auftragnehmer sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, vor Vertragsschluss eine identische Auslegung des Bausolls herbeizuführen. ► Prozesse können nur dann effizient und qualitätsorientiert ablaufen, wenn alle Beteiligten das gleiche Verständnis über das zu erstellende Produkt haben.
  4. Frühzeitige Einbindung des Ausführenden
    Die Einbindung ausführungsbezogenen Fachwissens bereits während der Planungsphase ist eine Chance, Projektqualität zu optimieren. Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sollte durch kooperative Vertragsformen gefördert werden. ► Eine auf vergaberechtliche Aspekte reduzierte Betrachtung versperrt den Blick für dieses Verbesserungspotential.
  5. Rechtzeitige Planung
    Das gemeinsame Verständnis von Auftraggeber und Auftragnehmer über Terminabläufe muss die Bereitstellung von ausführungsreifen Plänen einschließen. ► Auch für die Planung muss der Anspruch gelten: Qualität im ersten Anlauf zum vereinbarten Termin.
  6. Verantwortung für die Ausführungsqualität
    Unabhängig von der Notwendigkeit einer professionellen Bauüberwachung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer der Herstellung der vereinbarten Ausführungsqualität verpflichtet. ► Höchste Qualität ist nur gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer zu erreichen.
  7. Umfassende Qualitätssicherung durch den AN
    Die umfassende Qualitätssicherung der Ausführung liegt auch im eigenen Interesse des Auftragnehmers. ► Über den Einsatz von qualifiziertem Personal und geeignetem Gerät hinaus sind Qualitätssysteme auf jeder Baustelle anzuwenden und die erbrachte Leistung sowie der Nachweis ihrer Qualität zu dokumentieren.
  8. Verantwortung für Nachunternehmerleistungen
    Im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber sind Nachunternehmerleistungen wie Eigenleistungen des Auftragnehmers zu verantworten. ► Diesem Grundsatz folgend muss das Bauleitungspersonal des Auftragnehmers die Nachunternehmerleistungen fachlich beurteilen und überwachen können.
  9. Entscheidungskompetenz vor Ort
    Eine effiziente Projektabwicklung erfordert schnelle, richtige und verlässliche Entscheidungen. ► Hierfür ist es notwendig, dass sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber mit angemessener Fach- und Entscheidungskompetenz auf der Baustelle vertreten sind und Entscheidungen fristgerecht treffen.
  10. Offene Kommunikation
    Um Qualität sicherzustellen, müssen die Beteiligten über den gleichen Informationsstand verfügen. Dies erfordert eine aktive, offene und leistungsorientierte Kommunikation. ► Transparenz sollte mit zu den gemeinsamen Projektzielen der Vertragsparteien gehören. Gegensatz zur stationären Industrie errichtet die Bauwirtschaft mit ihren am Bau

 

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Architekt Joachim Simon Dipl.-Ing. Architekt Joachim Simon
Schwerpunkt Qualität

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