Rechtsetzung

Wir stehen in Kontakt zu Entscheidungsträgern, Vergabestellen und Verbänden auf nationaler und europäischer Ebene. Unterstützt durch die Mitgliedsverbände wirken wir gegenüber den zuständigen nationalen und europäischen Stellen auf praxisnahe, verständliche und ausgewogene wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Bauunternehmen hin.

Abgestimmt mit den Mitgliedsverbänden entwirft die Hauptabteilung Wirtschaft Stellungnahmen zu nationalen und europäischen Rechtsetzungsvorhaben, die Bauunternehmen wirtschaftlich betreffen. 

Von besonderer Bedeutung ist die Mitwirkung der Hauptabteilung Wirtschaft

  • im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), soweit dieser die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A = Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen) und Teil B (VOB/B = Allgemeine Vertragsbedingungen) erstellt. 

Den DVA leitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sind auch die Bundesländer sowie Städte und Gemeinden vertreten. Die Regeln der VOB/A zur Vergabe von Bauaufträgen und der VOB/B zu Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für öffentliche Vergabestellen bindend. Für Bauvorhaben der Wirtschaft vereinbaren Unternehmen regelmäßig die VOB/B.

Im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und gegenüber dem Europäischen Bauwirtschaftsverband (FIEC) vertritt die Hauptabteilung Wirtschaft die wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bauindustrie in den dafür zuständigen Gremien. 

Ansprechpartner

RA Michael Werner
Geschäftsführer und
Leiter Hauptabteilung Wirtschaft

Telefon: 0049 30 21286-130
Telefax: 0049 30 21286-129

michael.werner@bauindustrie.de