Pressemeldung

Bauindustrie begrüßt Bauvertragsrecht

Recht

Mehr Part­ner­schaft am Bau - Bau­ge­richts­tag dis­ku­tiert ver­früht

16/18
Fg/

  • "Mehr Partnerschaft am Bau“
  • „Baugerichtstag diskutiert verfrüht“

 

Im Vorfeld des „Baugerichtstags“ am 4. und 5. Mai in Hamm/Westfalen kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel: „Wir begrüßen das neue gesetzliche Bauvertragsrecht als einen wichtigen Schritt zu mehr Partnerschaft und Fairness am Bau. Gerade die vorleistungspflichtige Bauwirtschaft ist auf ein partnerschaftliches Miteinander angewiesen.“ Anfang Mai treffen sich Juristen, Ökonomen und Baupraktiker aus ganz Deutschland zum so genannten „Baugerichtstag“. Ein zentrales Thema ist das seit Jahresbeginn geltende neue gesetzliche Bauvertragsrecht. 

 

Es verlangt insbesondere, dass sich die Vertragspartner über nachträgliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung und die damit verbundene Vergütung einigen. Nur falls diese Einigung nicht gelingt, darf der Bauherr ausnahmsweise die ursprünglich vereinbarte Leistung einseitig ändern. Der Unternehmer erhält dann einen gesetzlich bestimmten Vergütungsanspruch und darf seine Vergütung vereinfacht berechnen, auch betreffend so genannte „Abschlagszahlungen“ für bereits erbrachte Teile der Leistung. Ergänzend wird der Zugang zum einstweiligen Rechtsschutz vereinfacht.

 

„Wenn Bauunternehmen Bauvorhaben mit erheblichen Summen vorfinanzieren müssen, ehe sie selbst für ihre Leistung bezahlt werden, darf sich die vereinbarte Leistung nicht ständig ändern. Das Gesetz wahrt an dieser zentralen Stelle die berechtigten Interessen der Vertragspartner und beugt Konflikten vor, die bislang viel zu oft vor Gericht landen, beide Vertragspartner langfristig beanspruchen und viel unnötiges Geld kosten. Es darf jetzt nicht durch ‚Allgemeine Geschäftsbedingungen‘ untergraben werden, wie sie der Baugerichtstag offenbar diskutieren will“, argumentierte Babiel weiter.

 

Mit ersten praktischen Erfahrungen zu den neuen Regeln sei ab Herbst dieses Jahres zu rechnen. Verfrüht sei daher die Diskussion im Baugerichtstag.

 

Ungewöhnlich sei, dass ein Gesetz gerade erst Anfang des Jahres in Kraft getreten sei und der Baugerichtstag bereits besprechen solle, wie dieses Gesetz durch Allgemeine Geschäftsbedingen außer Kraft gesetzt werden kann. 

 

„Wir erhoffen uns eine ergebnisoffene Diskussion, ohne die gesetzlichen Regeln aus ihrem Gesamtzusammenhang zu reißen und im Sinne eines „Rosinenpickens“ zu Gunsten der Bauherren oder der Unternehmen zu verkürzen“, äußert Babiel. „Berührungsängste, insbesondere der öffentlichen Hand, verstehen wir nicht.“

 

Nur mit einer übergeordneten, neutralen Gesamtbetrachtung werde der Baugerichtstag seinem eigenen Anspruch als fachlich geprägtes und interessenunabhängiges Diskussionsforum gerecht“, so die Schlussfolgerung von Hauptgeschäftsführer Babiel.