Pressemeldung

Bauindustrie zur Sondersitzung des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag zu den Folgen des Pkw-Maut-Urteils

Recht
Infrastruktur/ Tiefbau

30/19

„Nach dem EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe darf sich die Verkehrspolitik nicht in Schuldzuweisungen verlieren. Wir brauchen vielmehr Klarheit darüber, wie die Investitionen im Bereich der Bundesfernstraßen gesichert werden können, um den Investitionshochlauf nicht zu gefährden und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur weiter voranzutreiben.“ Mit diesen Worten appellierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V., Dieter Babiel, an die Verkehrspolitiker des Deutschen Bundestages im Vorfeld der heutigen Sondersitzung des Verkehrsausschusses. Der Europäische Gerichtshof hatte am 18. Juni 2019 geurteilt, dass das Infrastrukturabgabegesetz nicht mit europäischem Recht vereinbar sei. Mit Blick auf die bereits erfolgten Vergaben zur Kontrolle und Erhebung der Infrastrukturabgabe hatte die Opposition eine Sondersitzung beantragt.

 

Das Urteil zur sog. Pkw-Maut sei für die Bauindustrie vor allem ein Rückschritt bei der Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung. „Für uns ist und bleibt die Nutzerfinanzierung und der dahinterstehende Finanzierungskreislauf Straße ein Instrument zur Verstetigung der Investitionsmittel im Straßenbau“, betonte Babiel. Nun sei die Höhe der Investitionen im Bundesfernstraßenbereich wieder stärker den Unvorhersehbarkeiten der politischen Haushaltsdebatten ausgesetzt, die in der Vergangenheit mit schuld an dem nach wie vor hohen Investitionsstau gewesen seien. „Unsere Verkehrsinfrastruktur braucht eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, an der sich die öffentliche Verwaltung, die Autobahn GmbH und auch die Unternehmen der Bauindustrie mit ihren Kapazitätsplanungen orientieren können. Nur so kann der Infrastrukturausbau effizient umgesetzt werden“, so Babiel abschließend.