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attraktive und hochwertige Berufsausbildung gewährleistet
Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben sich am 24. August 2020 auf die Anpassung des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) verständigt. Im Kern wurden die Erstattungssätze der Sozialkassen der Bauwirtschaft für die überbetriebliche Ausbildung befristet angehoben. Dies ist aufgrund der pandemiebedingt erhöhten Kosten bei der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung notwendig geworden.
„Als Arbeitgeber der Bauwirtschaft liegt es gerade jetzt auch in unserer Verantwortung, jungen Menschen einen guten Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ohne die überbetriebliche Ausbildung ist dies in der Form nicht möglich. Die Anpassung des BBTV ist daher richtig und wichtig, denn eine Generation-Corona können wir uns weder als Baubranche noch gesamtgesellschaftlich leisten,“ kommentiert Jutta Beeke, Vizepräsidentin Sozialpolitik des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie die Anpassung des BBTV.
Die überbetriebliche Ausbildung ist in der Bauwirtschaft von besonderer Bedeutung: Die vielfältigen und komplexen Arbeitsprozesse können in ihrer Gänze oftmals nicht ...
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