Finanzielle Hilfen
Informationen zu Kreditbeantragung und Hilfsprogrammen
Corona-Überbrückungshilfen des Bundes
21.10.2020 | Überbrückungshilfe II (September-Dezember 2020)
Über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie hilft Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können. Mittelständler und kleinen Unternehmen aller Branchen erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
08.07.2020 | Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die Länder steht:
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startete am 08.07.2020. Hier können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.
»Weitere Informationen und Unterstützung des Bundes für Unternehmen
Start-up-Schutzschild
11.05.2020 | Maßnahmepaket zur Unterstützung für Start-ups und kleine mittelständischen Unternehmen in Deutschland seht. Das BMF, das BMWi, die Förderbank KfW und ihre Tochter KfW Capital haben mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet.
»Eckpunkte zum Start-up-Schutzschild
Online-Test ermittelt die passende KfW-Coronahilfe für Unternehmen
Mit einem kostenlosen Online-Test können Unternehmen in fünf einfachen Schritten ermitteln, welche KfW-Kredite ihnen im Rahmen der Corona-Soforthilfen zustehen. Die Auswertung erfolgt dabei direkt und vollständig anonym. Entwickelt wurde der Test vom Business-Magazin onpulson.de.
KfW-Sonderprogramm 2020 und KfW-Schnellkredit 2020
- In Ergänzung zur Corona-Soforthilfe und dem KfW-Sonderprogramm wurde der KfW-Schnellkredit ins Leben gerufen. Der maximale Kreditbetrag pro Unternehmen liegt bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, jedoch nicht höher als 500.000 Euro (Unternehmen von zehn bis 50 Mitarbeitern) bzw. 800.000 Euro (Unternehmen mit mindestens 51 Mitarbeitern). Finanziert werden sowohl Betriebsmittel als auch Investitionen. Im Gegensatz zum KfW-Sonderprogramm erfolgt bei der Kreditbewilligung keine Risikoprüfung. Dies ermöglicht die Haftungsfreistellung der Hausbanken durch die KfW von 100 Prozent. Weitere wichtige Unterschiede sind eine verlängerte Laufzeit von bis zu zehn Jahren und ein höherer Zinssatz von drei Prozent. Als Grundvorrausetzung gilt, dass ein Gewinn erwirtschaftet wurde, entweder für das Geschäftsjahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Die Schnellkredite können bei den Hausbanken seit dem 15. April 2020 beantragt werden.
Mehr Informationen zu den Konditionen des KfW-Sonderprogramm 2020 und der KfW-Schnellkredite finden Sie »hier.
»Fragen und Antworten zum Schnellkredit
»Grafik Corona-Hilfen junge und etablierte Unternehmen
»Eckpunkte des KfW-Schnellkredits
»Hier können Sie Ihren Kreditantrag für Ihre Bank oder Sparkasse vorbereiten
»Webinar: KfW Corona-Hilfe - Förderkredite für Unternehmen
»ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
»KfW-Kredit für Wachstum, der Konsortialkredit für Digitalisierung und Innovation
»KfW-Unternehmerkredit, der Förderkredit für etablierte Unternehmen
»Merkblatt KfW-Unternehmerkredit
Förderdatenbank Bund, Länder und EU
BG BAU
-
Finanzielle Hilfen für die Baubranche: BG BAU beschließt Beitragserleichterungen
-
Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zu Soforthilfen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen
Arbeitsrechtliche Informationen und Förderangebote der Bundesländer:
»Übersicht über die Förderinstitute der Bundesländer
Baden-Württemberg
»Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V.
»Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände
»L-Bank
»Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Bayern
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw): ServiceCenter Corona-Pandemie
Bayerische Landesamt für Steuern: Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“
Berlin
»Investitionsbank Berlin
»Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Brandenburg
»Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
»Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Bremen
»Bremer Aufbau-Bank GmbH
Hamburg
»Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
»Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen
Hessen
»Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
»Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Niedersachsen
»Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nordrhein-Westfalen
»Landesregierung
»Wirtschaftsministerium
Stellungsnahme des Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Weg in eine verantwortungsvolle Normalität
Rheinland-Pfalz
»Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
»Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Saarland
»Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
»Antrag auf Kleinunternehmer-Soforthilfe im Rahmen der Corona-Krise
»Landesregierung Saarland: Coronavirus - Informationen für die saarländische Wirtschaft (Kontakt: E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de, Tel. 0681 501-4433)
»Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB): Coronavirus - Finanzielle Unterstützung für die Saarländische Wirtschaft
Sachsen
»Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sachsen-Anhalt
»Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Schleswig-Holstein
»Landesregierung und Förderbanken
Thüringen
»Thüringer Landesregierung
»Verband der Wirtschaft Thüringens e.V.
»Thüringer Aufbaubank
»Bürgschaftsbank Thüringen
»Thüringer Finanzministerium
»Thüringer Finanzministerium: Antrag auf Steuererleichterungen
»Förderdatenbank des Bundes, Stichwort "Corona", Fördergebiet Thüringen
Europäische Förderangebote:
Europäische Kommission
Applications welcome from startups and SMEs with innovative solutions to tackle Coronavirus outbreak
Europäische Zentralbank
ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
Sonstiges: