55 % aller neuen Wohngebäude werden in Deutschland mit erneuerbaren Energien beheizt. Dies geschieht überwiegend mit Thermieanlagen, auf die mittlerweile ein Anteil von 51 % entfällt; vor knapp 20 Jahren lag der Anteil lediglich bei 1 %. Demgegenüber nimmt die Bedeutung von konventionellen Energieträgern immer weiter ab: Während vor zwei Jahrzehnten noch drei Viertel der Heizenergie auf Gas entfiel, liegt der Anteil aktuell nur noch bei 34 %.
In 55 % der 2021 fertiggestellten 103.000 Wohngebäude ist eine Heizanlage installiert, die erneuerbare Energien verwendet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) liegen die erneuerbaren Energieträger somit auf Platz 1 und haben damit Gas abgelöst, das nur noch in 34 % der Neubauten als überwiegender Energieträger für die Heizung eingesetzt wird. Die übrigen Energieträger wie Öl (0,6 %), Strom (1,6 %), Fernwärme (8,0 %) und Sonstige (0,4 %) erreichen zusammen nur noch 11 %.
Werden Wohnungsneubauten überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermieanlagen (42,3 %), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (8,3 %), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. Die übrigen erneuerbaren Energieträger, wie zum Beispiel Solarthermie (0,6 %), Holz (3,6 %), Biogas (0,2 %) und Biomasse (0,2 %), werden im Vergleich dazu weniger eingesetzt.
Die Bedeutung der erneuerbaren Energie hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen: 2000 waren nur 0,6 % der neuen Wohngebäude mit einer Wärmepumpe und 0,1 % mit Solarenergie ausgestattet und alle übrigen waren in der Rubrik Sonstige mit einem Anteil von 0,6 % enthalten; im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien schon bei 55 %. Darauf, dass sich die positive Entwicklung auch in diesem Jahr fortsetzen wird, deutet der hohe Anteil der erneuerbaren Energieträger bei den Baugenehmigungen hin: Dieser lag im vergangenen Jahr bei 66 %.
Der Anteil der erneuerbaren Energieträger fällt allerdings je nach Gebäudetyp sehr unterschiedlich aus: Der Anteil beträgt bei den Fertigstellungen von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern 58 %, bei Mehrfamilienhäusern hingegen nur 38 %.
Auch bei den Nichtwohngebäuden werden die erneuerbaren Energien in neuen Gebäuden unterschiedlich stark eingesetzt: Der Anteil fällt mit 40 % in Büro- und Verwaltungsgebäuden am höchsten und mit 3,5 % in Landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden am niedrigsten aus. Bei Fabrik- und Werkstattgebäuden liegt der Anteil bei 25 %. Auch bei Nichtwohngebäuden ist der Einsatz in den vergangenen Jahren gestiegen - wenn auch nicht ganz so stark wie bei neuen Wohngebäuden. Und er wird weiter steigen: Der Anteil der erneuerbaren Energieträger bei den Genehmigungen von neuen Büro- und Verwaltungsgebäuden lag 2021 bei 47 % und bei Fabrik- und Werkstattgebäuden bei 31 %.
Bei der Interpretation der Ergebnisse bei Nichtwohngebäuden muss man allerdings berücksichtigen, dass es auch Gebäude ohne Heizung gibt, welche bei der Anteilsberechnung seit 2012 berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die Durchschnittswerte für Nichtwohngebäude nicht aussagekräftig, da knapp 20 % der Nichtwohngebäude auf Landwirtschaftliche Betriebsgebäude entfallen und diese zu mehr als 90 % keine Heizung aufweisen. Das gleiche gilt für Lagergebäude: 23 % der Nichtwohngebäude sind Warenlagergebäude, wovon 65 % keine Heizung installiert haben.
Siehe auch:
…auf den Punkt gebracht: „Energieverbrauch und Klimaschutz im Baugewerbe – Eine Datensammlung.“
…auf den Punkt gebracht: „Preisentwicklung im Wohnungsneubau“
…auf den Punkt gebracht: „Preisentwicklung im Bau(haupt-)gewerbe“
…auf den Punkt gebracht: „Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die deutsche Bauindustrie: Ergebnisse der 3. BAUINDUSTRIE-Umfrage.“