... auf den Punkt gebracht

Löhne und Entgelte im Baugewerbe deutlich erhöht

Die Beschäftigten und Auszubildenden im Baugewerbe haben von der guten baukonjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre erheblich profitiert. Nachdem in der Baukrise die Lohn- und Gehaltszuwächse nur gering ausgefallen waren, hat sich dies ab 2010 geändert. In Westdeutschland stiegen von 2010 bis 2022 die Tariflöhne und -gehälter im Jahresdurchschnitt um 2,6 %, in den neuen Bundesländern sogar um 3,1 %. Insgesamt legten in diesem Zeitraum die Löhne und Gehälter in Westdeutschland um 35,6 % und in den neuen Bundesländern um 45,0 % zu. Es kam bis 2021 zu einem deutlichen realen Einkommenszuwachs.

Tariflöhne

Die Erhöhung der Tariflöhne für die Arbeiter wird in der Regel am „Ecklohn“ gemessen, dies ist der Stundenlohn für die Lohngruppe 4. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5,9 %, der für die besondere Belastung der Arbeitskräfte auf den Baustellen gewährt wird. Der solchermaßen ermittelte Gesamttarifstundenlohn stieg im früheren Bundesgebiet zwischen 2010 und 2022 (jeweils zu Jahresbeginn) von 15,84 auf 21,48 Euro, in den neuen Bundesländern von 14,16 auf 20,53 Euro. 2020 gab es wegen der Corona-Krise keine Lohnerhöhung, diese wurde auf den 1. Januar 2021 verschoben. Stattdessen gab es 2020 eine betriebsindividuell festgelegte „Corona-Prämie“.

Mindestlöhne

Im Baugewerbe wurde schon 1997 ein Mindestlohn beschlossen. Dieser liegt seit dem 1.Januar 2021 mit 12,85 Euro deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft, wo er seit Beginn 2021 nur 9,50 Euro betrug. Auch nach der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 wird dieser noch übertroffen. Im Baugewerbe gibt es zudem 2 Sätze. Der Mindestlohn I (Hilfsarbeiten) in Westdeutschland und der Mindestlohn Ost liegen seit 2017 auf einem Niveau. In Westdeutschland gibt es außerdem noch den Mindestlohn II für qualifizierte Bauarbeiter, der pro Stunde knapp 3 Euro höher liegt. Über die Anpassung für 2022 wurde noch keine Einigung erzielt.

Gehälter

Im Baugewerbe gibt es für die Angestellten und Poliere (die zwar meist auf den Baustellen arbeiten, dort aber vorrangig überwachende Tätigkeiten ausüben) insgesamt 10 Entgeltgruppen. Die für die Tarifstundenlöhne der Arbeiter ausgehandelten Erhöhungen werden regelmäßig im gleichen Ausmaß auf alle Entgeltgruppen der Angestellten übertragen. Dadurch kommt es hier unabhängig von der Qualifikation und Eingruppierung über die Jahre hinweg zu gleichen Gehaltserhöhungen.

Diese addierten sich bei den Gehältern in den vergangenen 12 Jahren auf 32,5 % in Westdeutschland und 41,4 % in Ostdeutschland. Auch bei den Gehältern liegt das Niveau in den neuen Bundesländern mittlerweile bei 95,7 % des Wertes im früheren Bundesgebiet. In der nachfolgenden Tabelle ist beispielhaft die Entwicklung in der Gehaltsgruppe V abgebildet. Dies ist in der Regel das Einstiegsgehalt für Universitätsabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss.

Ausbildungsvergütungen

Anders als die Gehälter folgen die Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe den Steigerungsraten der Lohntarifverhandlungen nicht in gleichem Umfang. Um im Wettbewerb um gewerbliche Nachwuchskräfte bestehen zu können, wurden die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen 12 Jahren überproportional angehoben. Zwischen 2010 und 2022 legten sie für Auszubildende im 1. Lehrjahr in Westdeutschland um 47,4 % zu, in den neuen Bundesländern sogar um 56,6 %. Mit 92 % ist allerdings die Angleichung der Vergütungen an das Westniveau in den neuen Bundesländern noch nicht so weit fortgeschritten wie bei den Löhnen und Gehältern.

Mit den Lehrjahren steigen die Ausbildungsvergütungen deutlich an. Diese liegen aktuell im früheren Bundesgebiet im 3. Lehrjahr mit 1.495 Euro bundesweit im Branchenvergleich auf dem höchsten Niveau und um 65 % höher als im 1. Lehrjahr. In den neuen Bundesländern werden derzeit im 3. Lehrjahr 1.240 Euro gezahlt. Die Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Jahr 2020 erbrachten auch bei den Ausbildungsvergütungen eine Anhebung erst zum 1. Januar 2021.

Siehe auch:

…auf den Punkt gebracht: „Fachkräftesituation im Bauhauptgewerbe“