Inflationsausgleichsprämie

Tarif- und Sozialpolitik

Nachdem Bundestag und Bundesrat im Oktober 2022 beschlossen haben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden freiwillig steuer- und sozialabgabenfrei eine Inflationsausgleichsprämie zahlen können, haben sich die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes auf eine tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie geeinigt. Die zuständigen Gremien stimmten dem Abschluss am 24. und am 30. Januar 2023 zu, der folgende Eckpunkte enthält:

  • Auszahlung von 500 € im Jahr 2023 (150 € für Auszubildende)
  • Auszahlung weiterer 500 € im Jahr 2024 (150 € für Auszubildende)
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig

Für das Jahr 2023 sehen die tariflichen Regelungen bereits eine Einmalzahlung vor. Die neue Inflationsausgleichsprämie kommt zusätzlich dazu.