Am Anfang eines BIM-Projekts im Hochbau steht der Projektaufsatz, beginnend mit der Bedarfsermittlung durch den Auftraggeber, insbesondere auch der BIM-Leistungen. In dieser Phase werden Struktur und Ziele des Projekts definiert sowie die Anforderungen und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Idealerweise nutzt der Auftraggeber die beratende Tätigkeit des Generalunternehmers bereits in dieser Phase. Es erfolgt eine Festschreibung der Anforderungen in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA).
Darauf aufbauend werden die ersten Informationsmodelle der Planung erzeugt und das erste Projekt-Informationsmodell (PIM) entsteht. Dem jeweiligen Projektfortschritt entsprechend enthalten sie die projektspezifischen Informationen in digitaler Form und bilden die Grundlage für die Ausschreibung zur Realisierung des Bauvorhabens durch einen Generalunternehmer.
Es ist wichtig die Zusammenarbeit von Anfang an richtig aufzusetzen. Damit alle Beteiligten am selben Strang ziehen können, sind klare Voraussetzungen zu schaffen. Prozesse sind zielführend vom erwarteten Ergebnis her zu definieren. Die am Ende für die Realisierung des Bauwerks verantwortlichen Bauunternehmen sind frühzeitig als Empfänger, Verarbeiter und wiederum auch Lieferanten von Informationen einzubinden.
Einschlägige Normen und Richtlinien: DIN 19650, VDI 2552 Blatt 10