Zu viele bürokratische Hemmnisse schaden der freien Entfaltung von Wirtschaft und Recht. Deshalb setzt sich die BAUINDUSTRIE für einen ausgewogenen und stabilen Rechtsrahmen ein, der insbesondere aus dem Beschaffungswesen (Vergaberecht), dem Vertragsrecht und dem Steuerrecht besteht. So schaffen wir die Grundlage für erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit - und für einen noch stärken Wirtschaftsstandort Deutschland.
Geschäftsbereichsleitung