Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Recht

Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (03/2021)

Die Bundesregierung hat am 3. März 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) angenommen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Zielrichtung der beabsichtigten gesetzlichen Regelung, der Schutz der Menschenrechte und der Kampf gegen Ausbeutung, ist richtig und wichtig. Die BAUINDUSTRIE unterstützt dieses Ziel. Nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln sind integrale Bestandteile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der BAUINDUSTRIE weltweit.

Die BAUINDUSTRIE hält jedoch den vorliegenden Gesetzentwurf für den falschen Weg zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Gesetzentwurf sollte daher im parlamentarischen Verfahren aus den folgenden Gründen abgelehnt werden.