Bauen statt Streiten: Vertragsformulare mit Partnerschaftselementen

Recht
Infrastruktur/ Tiefbau

Bauvertrag mit Partnerschaftselementen (FPE Bau 2023)

Generalunternehmervertrag mit Partnerschaftselementen (FPE GU 2023)

Copyright: HDB / Mark Bollhorst

Bauen statt Streiten! Unter diesem Schlagwort hat die BAUINDUSTRIE in den letzten Jahren den Kulturwandel auf deutschen Baustellen eingeleitet. Ausgangspunkt waren zahlreiche aus dem Ruder gelaufene öffentliche Großprojekte, bei denen es zu massiven Verzögerungen und Kostensteigerungen gekommen war. Gründe dafür waren zumeist Schnittstellenprobleme und damit einhergehende störanfällige Abstimmungsprozesse, die insbesondere bei einer hohen Projektkomplexität auftraten. Daraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Projektbeteiligten waren an der Tagesordnung.

Vor diesem Hintergrund stellten Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Bauindustrie den gesamten Bauprozess – von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme – auf den Prüfstand. Denn nur wenn es gelingt, Bauvorhaben schnell und effizient abzuwickeln, erreichen wir die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz, die für öffentliche Bauvorhaben notwendig ist. Als wesentliche Ursache für Kosten- und Terminüberschreitungen stellte sich die fehlende Kooperation zwischen den Baubeteiligten und ein allgemeiner Mangel an Projekttransparenz heraus. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten, setzt sich die BAUINDUSTRIE für die stärkere Anwendung alternativer Vertragsmodelle ein, die Anreize für eine konstruktive und projektwohlorientierte Zusammenarbeit schaffen. Schließlich gelingen Bauprojekte nur miteinander, nicht gegeneinander. Im Interesse einer progressiven und lösungsorientierten Baukultur fordern wir deshalb, den erfolgreich eingeschlagenen Weg des partnerschaftlichen Bauens in Deutschland konsequent weiterzugehen

Die BAUINDUSTRIE hat gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden und Unternehmen nach Entwürfen von Dr. Detlef Lupp (EMB-Wertemanagement Bau) folgende Vertragsformulare mit Partnerschaftselementen erstellt. Die Vertragsformulare versuchen, den auch im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundsatz „Einigen statt Streiten“ im berechtigten Interesse von Bauherren und Unternehmen vertraglich umzusetzen. Anders als bei der so genannten „integrierten Projektabwicklung“ (kurz IPA) verbinden die Vertragsformulare nicht die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens, sondern setzen eine Planung des Bauherrn voraus.

Die Formulare stehen allen interessierten Baubeteiligten zur Verfügung. Nach Bedarf können die Baubeteiligten die Vertragsformulare ändern sowie den Besonderheiten und Erfordernissen des Einzelfalls anpassen.

Nicht gedacht sind die Formulare für Verträge mit Verbrauchern. Für Verträge mit der öffentlichen Hand gelten die Vorgaben des Vergaberechts.

Die Formulare können als pdf-Dateien elektronisch ausgefüllt werden.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Simone Schäfer (simone.schaefer@bauindustrie.de, Telefon 030 / 212 86 276).

Für inhaltliche Anmerkungen und inhaltliche Fragen stehen Tobias Rehm (tobias.rehm@bauindustrie.de) und Martin Freitag (martin.freitag@bauindustrie.de) gerne bereit.