Bauen statt streiten – Mehr Partnerschaft durch neue VOB/B

Recht

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) beabsichtigt, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) zu überarbeiten.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) beabsichtigt, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) zu überarbeiten. Die VOB/B ist ein durch Vertreter der Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam erarbeitetes Regelwerk. Es enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

Neun Auftragnehmer-Verbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und mehrere seiner Mitgliedsverbände, einschließlich des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, haben einen Vorschlag zur Überarbeitung der VOB/B eingebracht.

Dessen Ziel ist es, die VOB/B möglichst ausgewogen und praxisgerecht an das seit Januar 2018 geltende gesetzliche Bauvertragsrecht sowie an die Rechtsprechung anzupassen. Dabei werden wichtige noch offene Fragen geklärt und zugleich die VOB/B-spezifischen Besonderheiten beachtet. Im Vordergrund steht die Idee, einen konstruktiven Beitrag zur Neuregelung der VOB/B zu leisten. Daher haben die Verbände auf einseitig zugunsten der Auftragnehmer gestaltete Regelungen verzichtet.

Im Mittelpunkt stehen drei für die Baupraxis wichtige Themen: Die nachträgliche Änderung einer vereinbarten Leistung und deren Vergütung (Einigungsgrundsatz - und falls keine Einigung gelingt ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers mit den gesetzlich geregelten Vergütungsrechten des Auftragnehmers), der Umgang mit Bauablaufstörungen (um eine gesetzlich vorgesehene Kündigung des Auftragnehmers zu vermeiden) und eine bessere außergerichtliche Streitlösung. Unter den Stichworten „Bauen statt streiten“ war der Leitgedanke, Bestimmungen auf Basis des gesetzlichen Bauvertragsrechts, der Rechtsprechung und ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis zu erarbeiten, die dem Interessenausgleich zwischen den Bauvertragspartnern sowie der Streitvermeidung dienen.