FSB 2024 - General- und Nachunternehmervertrag

Recht

General- und Nachunternehmervertrag im deutschen Schlüsselfertigbau

(Formulare Schlüsselfertigbau - FSB 2024)

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. entwarf folgende Formulare für Verträge zwischen Unternehmern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 14). Allen Unternehmern steht es frei, diese Formulare oder andere Texte zu nutzen. Eine Nutzung für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 13) ist nicht vorgesehen. Für Bauvorhaben der öffentlichen Hand sind die folgenden Formulare ebenfalls nicht anwendbar. Allein maßgebend sind die Vorgaben der öffentlichen Hand.

Die folgenden Formulare ersetzen die nach früherer Rechtslage beim Bundeskartellamt angemeldeten und im Bundesanzeiger bekannt gemachten „Muster für General- und Nachunternehmerverträge im Schlüsselfertigbau“, zuletzt vom 8. Juli 2005 (Bekanntmachung Nummer 33/2005), und angepasst im Juli 2009 sowie in den Jahren 2017, 2019, 2021 und 2022.