In der Nutzungsphase des Bauwerks bzw. der Liegenschaft wird ein Liegenschafts-Informationsmodell (LIM) gepflegt und fortgeschrieben.
Zum Zweck der Erstellung eines Liegenschafts-Informationsmodells (LIM) sind frühzeitig die Liegenschafts-Informationsanforderungen (LIA) durch den Auftraggeber zu definieren und in die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu integrieren.
Der Generalunternehmer bindet das Facility Management bereits vor der Nutzungsphase ein, um das bautechnische Konzept in der Planung für später zu optimieren.
Nach Projektabschluss übergibt der Auftragnehmer den digitalen Zwilling an das Facility Management des Auftraggebers. Dort wird der digitale Zwilling an die Bedürfnisse angepasst und als Liegenschafts-Informationsmodell in der Bewirtschaftungsphase genutzt.
Einschlägige Normen und Richtlinien: GEFMA Richtlinie 470 (?)