Die Organisations-Informationsanforderungen (OIA) und die Liegenschafts-Informationsanforderungen (LIA) sind Grundlage für die Definition der Projektziele, die wiederum Grundlage der Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) sind.
Der Generalunternehmer kann aufgrund seiner Kompetenz und auf Wunsch des Auftraggebers zur Umsetzung der OIA und LIA im BIM-Projekt beraten.