Zum erfolgreichen Einsatz von BIM sind als Vertragsdokumente (mindestens) die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und der BIM-Abwicklungsplan (BAP) erforderlich.
Mit den AIA veröffentlicht die Auftraggeberseite – zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe – ihre Anforderungen an das Projekt, den Bauprozess und den Informationsfluss, konkretisiert ihr BIM-Verständnis und definiert Ziele und Forderungen über den Bauprozess hinaus in die Phase der Gebäudenutzung.
Die AIA stellen somit das Lastenheft der Auftraggeberseite dar, welches mit dem BAP, dem Pflichtenheft auf Seiten der Auftragnehmer, projektspezifisch umgesetzt wird.
Aus vertragsrechtlicher Sicht ist es sinnvoll, in den AIA messbare Leistungsergebnisse zu spezifizieren. Dies beinhaltet auch die Beschreibung der erwarteten modellbasierten Abgabeleistungen einschließlich der damit verbundenen Termine.
Auftraggeber-Informationsanforderungen bestehen in ihren wesentlichen Teilen aus Regelungen und Anforderungen zu:
Sie werden dargelegt im Informationslieferplan, der grundsätzlichen Federationsstrategie und der grundsätzlichen Verantwortlichkeitsmatrix.