Mit den Projekt-Informationsanforderungen (PIA) definiert der Auftraggeber, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt in welcher Struktur und welchem Format von welchem Projektbeteiligten zu liefern sind. Die Gesamtheit aller Projektinformationen wird zusammengefasst im Projekt-Informationsmodell (PIM). Dieses muss nicht immer und ausschließlich ein geometrisches Modell sein.
Mit dem Projekt-Informationsmodell wird phasenbezogen die jeweils benötigte Information zur Verfügung gestellt. Dafür wird es der jeweiligen Phase gemäß und entsprechend den Festlegungen im BAP um die geforderten Informationen angereichert. Zur Validation durchläuft es iterativ den Qualitätssicherungskreislauf.
Die ersten Projekt-Informationsmodelle werden bereits in der Phase des Projektaufsatzes erzeugt. Diese enthalten im Allgemeinen spätestens mit der Entwurfsplanung die projektspezifischen Informationen in digitaler Form und bilden die Grundlage für die Ausschreibung zur Realisierung des Bauvorhabens durch einen Generalunternehmer (GU).
Nach Übergabe des Bauwerks und der Dokumentation in Form des finalen PIM ist das Projekt für den GU abgeschlossen.
Aus vertragsrechtlicher Sicht ist es sinnvoll, in den Projekt-Informationsanforderungen (PIA) messbare Leistungsergebnisse zu spezifizieren. Dies beinhaltet auch die Beschreibung der erwarteten modellbasierten Abgabeleistungen einschließlich der damit verbundenen Termine.