Der Generalunternehmer übernimmt als übergeordneter Verantwortlicher gemeinsam mit den von ihm beauftragten Planern im Projekt die Rolle des Informationsbereitstellers.
Zu seinem Aufgabenbereich gehört es, die Projektziele in Anwendungsfälle zu übersetzen und den Auftraggeber darüber in Kenntnis zu setzen, was zur erfolgreichen Durchführung eines Anwendungsfalles an BIM-Leistungen erforderlich ist.