Eine Qualitätssicherung sollte als Ausgangs- und Eingangsprüfung jeweils bei der Übergabe von Informationen bzw. Datenmodellen (Fachmodellen) durchgeführt werden: Vor Übergabe des bearbeiteten Fach- oder Teilmodells prüft der Informationsautor im Rahmen seiner Eigenprüfpflicht die Qualität seiner Arbeit nach den gestellten Mindestanforderungen.
Um die Konsistenz der einzelnen Modelle untereinander sicherzustellen, sind weitere Anforderungen bei der Bearbeitung der Teilmodelle durch die jeweiligen Modellersteller zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass jedes im Teilmodell beinhaltete Modellelement einer gültigen Klassifizierung zugeordnet ist.
Eine Planung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt im Zuge der Erstellung des BIM-Abwicklungsplans. Die Anforderungen der im Projekt umgesetzten Anwendungsfälle bilden die Basis der Mindestanforderungen und Prüfkriterien.
Bereits vor Beginn der Modellierung wurden diese Mindestanforderungen und Prüfkriterien der Modellqualität in den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) definiert.