AwF 160 Abrechnung von Bau­leistungen

Definition und Zielsetzung

Die Nutzung des Modells zur Abrechnung von Bauleistungen. Die modellbasierte Abrechnung vereinfacht und beschleunigt den Abrechnungsprozess für AG und AN erheblich. Weiterhin liefert es ein gemeinsames Verständnis für die erbrachten Leistungen. Dies ist die Grundlage für einen verbesserten Zahlungsfluss.

Umsetzung

Die modellbasierte Abrechnung wird in Teilen bereits praktiziert. Zukünftig muss dies durch die modellbasierte Abwicklung zum Standard werden.

Kurzfristig:
Bereits heute werden Projekte teilweise mit digitalen Geländemodellen abgewickelt. Auf Großbaustellen werden diese Modelle zur Steuerung der Erdbaumaschinen verwendet.  Die Sicherstellung der Einhaltung des Modells erfolgt durch Abnahmen (z. B. Maschinensteuerung, Vermesser, etc.). Damit bildet das fortgeschriebene Modell die Grundlage für die Abrechnung.
Zur Etablierung der zukünftigen modellbasierten Abrechnung ist es kurzfristig vorstellbar, seitens des AN gegen zusätzliche Leistung erzeugte Modelle dem AG vor Ausführung des jeweiligen Teilgewerks zur Verfügung zu stellen.
Dieses nur für den AG zugängliche Modell ist die Basis für seine Prüfung. Nichtmodellierte Gewerke werden wie bisher abgerechnet.

Langfristig:
Zukünftig müssen Projekte modellbasiert abgewickelt werden. Die Sicherstellung der Einhaltung des Modells erfolgt durch Abnahmen (z. B. Maschinensteuerung, Vermesser, etc.). Damit bildet das fortgeschriebene Modell die Grundlage für die Abrechnung. Im Modell können Leistungen, wie z. B. Baustellengemeinkosten (BGK) oder Sonderleistungen, wie z. B. Wasserhaltung, nicht dargestellt werden, sind aber abzurechnen und somit zu vergüten. Dazu muss es eine besondere Regelung im Bauvertrag geben. Objektbasierte Referenzierungen von solchen Platzhalterobjekten zum Modell sind möglich.