Bauprojekte im Hochbau sind typischerweise gekennzeichnet durch technisch und organisatorisch komplexe Bauprozesse, deren reibungslose Bewältigung im Spannungsfeld wirtschaftlicher Interessen eine Herausforderung für alle Projektbeteiligten darstellt.
Die BAUINDUSTRIE macht sich seit vielen Jahren für einen Kulturwandel am Bau stark, der auf eine gemeinsame Projektoptimierung zum Wohle der Baustelle abzielt und versucht, Partikularinteressen zu überwinden. Der Gedanke der Partnerschaft muss sich auf die gesamte Wertschöpfungskette übertragen, wenn wir diesen Kulturwandel zum Durchbruch verhelfen wollen.
Um die nachhaltigen Herausforderungen unserer Zeit im Interesse einer möglichst wirtschaftlichen und störungsarmen Bauabwicklung bestmöglich bewältigen zu können, möchten die in der BAUINDUSTRIE befassten Generalunternehmer und Nachunternehmer ihre Zusammenarbeit strukturell verbessern, konsolidieren und vertiefen.
Hierfür haben sie gemeinsam die folgenden Verhaltensregeln erarbeitet, deren Einhaltung sie bei konventionellen Bauverträgen, bei denen bereits ein vertraglich fixiertes Auftragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer vorliegt, hiermit wechselseitig zum Maßstab für die gemeinsame Durchführung von Hochbauprojekten machen.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur. Ihre Regelungen haben keine vertragliche Verbindlichkeit und werden auch nicht zum Gegenstand eines Vertrages gemacht. Sie sind im Rahmen und auf der Basis des geltenden Rechts einschließlich der bestehenden Verwaltungsvorschriften anzuwenden und auszulegen.