Veröffentlichungen

Flyer zum Sorgfaltspflichtengesetz

Tarif- und Sozialpolitik
Recht

Position der BAUINDUSTRIE zum Sorgfaltspflichtengesetz (04/2021)

Die Bundesregierung hat am 3. März 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) angenommen und in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Zielrichtung der beabsichtigten gesetzlichen Regelung, der Schutz der Menschenrechte und der Kampf gegen Ausbeutung, ist richtig und wichtig. Die BAUINDUSTRIE unterstützt dieses Ziel. Nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln sind integrale Bestandteile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der BAUINDUSTRIE weltweit.