Veröffentlichungen

Kopplung von Planung und Bau

Recht
Infrastruktur/ Tiefbau

für ein modernes öffentliches Baumanagement

Kopplung von Planung und Bau

(Stand 09/2021)

Die heutigen Anforderungen an ein modernes Baumanagement der öffentlichen Hand machen eine effizientere und produktivere Realisierung öffentlicher Bauvorhaben notwendig. Der enorme Investitionsstau im Infrastrukturbereich, die Realisierung umwelt- und klimagerechter sowie digital vernetzter Verkehrswege in und zwischen urbanen und ländlichen Räumen für die Mobilitätswende, die Energiewende, bezahlbarer Wohnraum sowie energetische Gebäudesanierung sind nur einige aktuelle Themen, die gemeinsame, innovative Konzepte der öffentlichen Hand und der BAUINDUSTRIE fordern.

Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass gerade die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und ausführendem Partner auf Augenhöhe dazu beiträgt, öffentliche Bauvorhaben im Hoch- und Verkehrswegebau erfolgreich umzusetzen. Dadurch lassen sich die Planungsqualität erhöhen, Streitigkeiten reduzieren, Innovationspotenziale steigern und die gemeinsame Projektrealisierung effizienter gestalten. Damit die öffentliche Hand von einem modernen Baumanagement und der termin- und kostensicheren Umsetzung ihrer Bauvorhaben profitieren kann, ist es nötig, alte Prozesse bei Planung und Bau, die die Konfrontation zwischen den Vertragspartnern durch fehlerhafte oder nicht eindeutige Ausschreibungen fördern, zu überwinden.

Die bisher geübte Beschaffungspraxis, in welcher der öffentliche Auftraggeber, gegebenenfalls mit Unterstützung von Planungsbüros, plant und Bauunternehmen lediglich die Ausführung übernehmen, wird den aktuellen Erfordernissen im öffentlichen Bau nicht in jedem Fall gerecht. Deshalb bietet die BAUINDUSTRIE im Rahmen ihrer Modellvielfalt, die auch weiterhin Fach- und Teillosvergabe umfasst, innovative partnerschaftliche Beschaffungsvarianten für öffentliche Auftraggeber an, in denen Planung und Bau ineinandergreifen. Insbesondere bei komplexen Projekten profitiert der Auftraggeber von der Erfahrung und dem Knowhow des Bauunternehmens. So können Planungsfehler oder Unklarheiten früh erkannt und rechtzeitig korrigiert werden, bevor es zu Verzögerungen und Kostensteigerungen kommt. Partnerschaftliche Modelle auf Basis von Generalunternehmerverträgen ermöglichen die Nutzung der funktionalen Leistungsbeschreibung, bei der die Bauherrin dem Auftragnehmer neben der Ausführung auch die Planung und Konzeption der zu erbringenden Leistung überlässt. Der Auftraggeber beschränkt sich dabei darauf, lediglich Funktion und Zweck des Bauvorhabens zu beschreiben und überlässt die Konkretisierung dem Bauunternehmen.

Funktionale Leistungsbeschreibungen mit einem anschließenden Kompetenzwettbewerb inklusive Wertung qualitativer Kriterien können in der Vorbereitung zwar aufwendiger sein als herkömmliche Vergabeverfahren. Jedoch ist in der Projektvorbereitung bzw. in der bauvorbereitenden Phase zu Beginn eines Projektes die Möglichkeit am größten, den weiteren Projektverlauf positiv zu gestalten und die so anfallenden Kosten für das Gesamtpaket zu verringern.