Öffentliche Bauinvestitionen

Öffentliche Bauinvestitionen

Bund, Länder und Gemeinden sind für die Unternehmen des Bauhauptgewerbes wichtige Auftrag­geber. Im langfristigen Durchschnitt entfallen nahezu 30 % des Branchenumsatzes auf den Öffentlichen Bau. Nach dem starken Wachstum zu Beginn der 1990-er Jahre (vor allem in den neuen Bundesländern) gingen die staatlichen Ausgaben für Baumaßnahmen stetig zurück. Die öffentliche Bautätigkeit erreichte - nach dem Auslaufen der Konjunkturprogramme - im Jahr 2013 ihren zwischenzeitlichen Tiefpunkt. Seitdem gab es bis 2020 einen Anstieg um 46 % (Bund 38 %, Länder 55 %, Gemeinden 46 %), der sogar etwas höher ausfiel als die Zunahme der Steuereinnahmen. Dieser Anstieg wurde aber seit 2017 durch stärker steigende Baupreise etwas entwertet.

Bund
Die Bauinvestitionen des Bundes betreffen vor allem den Verkehrsbereich. Maßgeblich ist die Investi­tionslinie Verkehr (allerdings werden die Investitionen der DB AG, in die die Zuschüsse des Bundes fließen, im Wirtschaftsbau verbucht). In der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 ein weiteres Wachstum vorgesehen.

Länder

Die Informationen zu den Haushaltsplanungen der Länder sind dünn, seit etliche Länder den Straßen­bau (der einen erheblichen Anteil an den gesamten Ausgaben für Baumaßnahmen hat) aus den Haushalten in Eigenbetriebe ausgelagert haben.

Angesichts der – bis 2019 - guten Haushaltslage hatten einige Bundesländer ambitionierte Investitionsprogramme vorgesehen. Ob diese vor dem Hintergrund der Corona-Krise und wegbrechender Steuereinnahmen tatsächlich realisiert werden bleibt abzuwarten.

 

Gemeinden

Bei den Städten und Gemeinden begann der starke Anstieg bei den Bauausgaben erst 2018, fiel in diesem Jahr mit 14 % dann aber sehr deutlich aus. Dabei dürfte sich auch der Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes positiv bemerkbar gemacht haben.

In der Prognose (Dezember 2020) des Deutschen Städtetages wurden angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage keine Aussagen für die Jahre 2021 und 2022 gemacht. Anders als im Vorjahr wird es 2021 keinen Ausgleich krisenbedingter Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer durch Bund und Länder geben.

Nettoanlageinvestitionen

So positiv der bisherige Anstieg - gerade der kommunalen – Bauinvestitionen auch ist, bei genauer Betrachtung muss die Entwicklung allerdings relativiert werden. Das Statistische Bundesamt ermittelt jährlich auch die Nettoanlageinvestitionen des Staates in Bauten, wobei die (kalkulatorischen) Abschreibungen von den Bruttoinvestitionen abgezogen werden. Ein negativer Wert signalisiert dann einen Werteverzehr der Infrastruktur.

Von 1991 bis 2020 bewegten sich die Nettoanlageinvestitionen des Bundes und der Länder in Bauten um die Nulllinie. Beim Bund waren es kumuliert über die Jahre plus 11,4 Mrd. Euro. Etwas positiver sieht es bei den Ländern aus, die Nettoanlageinvestitionen summierten sich in den vergangenen 30 Jahren auf plus 17,8 Mrd. Euro.

Ganz anders die kommunale Ebene: Von 1991 bis 2001 gab es positive Nettoanlageinvestitionen von 44 Mrd. Euro, hervorgerufen vor allem durch die hohen Investitionen in den ostdeutschen Kommu­nen. Seitdem addierten sich allerdings die negativen Investitionen auf 97,5 Mrd. Euro. Die kommunale Infrastruktur wurde sozusagen „auf Verschleiß“ betrieben.

Der vom Deutschen Institut für Urbanistik berechnete Investitionsstau der Städte und Gemeinden lag denn auch 2019 bei 147 Mrd. Euro und damit um 10 Mrd. Euro höher als ein Jahr zuvor.

Trotz der seit Jahren steigenden Steuereinnahmen sind viele hochverschuldete Städte nicht in der Lage, die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu finanzieren. Die Bertelsmann-Stiftung kommt in ihrem Kommunalen Finanzreport 2019 zu dem Schluss, dass sich die ökonomi-schen und finanziellen Differenzen zwischen armen und reichen Kommunen in Zukunft wahrschein­lich weiter verschärfen werden. Diese Entwicklung dürfte durch die Corona-bedingten Probleme noch verschärft werden.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ des Bundes hat daher im Juli 2019 in ihrem Ab­schlussbericht eine (Teil-)Entschuldung besonders betroffener Kommunen angeregt. Vorbild könnte dabei das Bundesland Hessen sein. Hessen hat 2018 rund 4,9 Mrd. Euro an kommunalen Kassenkrediten in den „Hessenfonds“ - ein Sondervermögen des Landes - transferiert und die Kommunen somit deutlich entschuldet.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat diese Idee zum Jahresende 2019 aufgegriffen. Er schlug vor, 2.500 der insgesamt 11.000 Kommunen von ihren Schulden zu entlasten. Es gehe dabei um diejenigen Städte und Gemeinden, die von so hohen Schulden belastet würden, dass sie kaum noch handeln könnten. Er möchte damit so etwas wie „eine Stunde Null“ ermöglichen. Damit würde vor allem die Investitionsfähigkeit der betroffenen Kommunen deutlich gestärkt.