Pressemeldung

Deutsche Bauindustrie zum Urteil von Dieselfahrverboten

Recht

Statt pau­scha­ler Fahr­ver­bo­te Aus­nah­men für die Wirt­schaft re­geln

06/18
Gr/

  • Statt pauschaler Fahrverbote Ausnahmen für die Wirtschaft regeln
  • Rechts- und Planungssicherheit umgehend herstellen

 

„Statt pauschal Fahrverbote auszusprechen, müssen die Kommunen jetzt schnell Regelungen finden, wie die Ausnahmen für die Wirtschaft umzusetzen sind, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich vorsieht. Wir brauchen umgehend Rechts- und Planungssicherheit, damit sich die Bauunternehmen auf die neue Rechtslage einstellen können. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass wir in eine Situation hineinschlittern, in der die Bautätigkeit in unseren Innenstädten ernsthaft gefährdet ist.“ Diesen Appell richtete Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, heute an Politik und Kommunen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Kommunen ermächtigt hatte, innerstädtische Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, wenn dies der einzige Weg zur Einhaltung der Grenzwerte ist.

 

Laut Babiel sei eine kurzfristige Umrüstung der Fuhrparks der meisten Bauunternehmen, die zu rund 90 Prozent aus Dieselfahrzeugen bestehen, technisch nur bedingt möglich und sehr kostenintensiv. Die Umrüstung pro Lkw koste rund 10.000 Euro. Derzeit erfüllten gerade einmal 5 Prozent der Lastkraftwagen die Euro-6-Norm. „Wir sind daher zur Aufrechterhaltung der Bautätigkeit auf Ausnahmeregelungen angewiesen und setzen auf die Weitsicht der Kommunen bei der Umsetzung des Urteils, den Bauunternehmen nicht den Weg zur innerstädtischen Baustelle zu versperren“, erklärte Babiel.

 

Hintergrund:

Von einem möglichen Dieselfahrverbot wären aktuell ausschließlich Dieselfahrzeuge betroffen, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen (bzw. Euro VI für LKW). 
 
Darunter fallen in der Bauwirtschaft im Wesentlichen die Diesel-PKW (Firmenwagen), die kleinen und mittleren Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wie zum Beispiel Werkstattwagen, Polierfahrzeuge u.ä. Darüber hinaus sind ältere, schwere LKW betroffen. 

Im PKW-Bereich ist die Alternative der Benziner oder (weil langfristig einsetzbar) der Kauf von EURO 6 d-Motoren. Hier erfüllen die Abgaswerte auch im Realbetrieb (RDE) die Grenzwertanforderungen.

Für leichte LKW bleibt nur der Diesel mit EURO 6 bzw. EURO 6d.
 
Es gibt aktuell auf dem Markt kaum Fahrzeuge, die die o.g. Regelungen erfüllen, zumal auch die aktuellen EURO-6-Fahrzeuge in der Kritik bezüglich des erhöhten, realen NOx-Ausstoßes stehen.
 
Die Bauindustrie benötigt bundesweit Handlungs- und Investitionssicherheit und fordert Ausnahmegenehmigungen für alle Fahrzeuge rund um das Baugeschehen, denn neben den zwingend notwendigen Fahrzeugen der Bau- und Handwerksunternehmen ist die gesamte Lieferlogistik betroffen.