Arbeitsschutzrecht

Tarif- und Sozialpolitik

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind von zentraler Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bauindustrieller Unternehmen. Ziel ist die Verhinderung von Arbeitsunfällen und der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Beschäftigten. Insbesondere europäische Vorgaben, das Arbeitsschutzgesetz, darauf basierende Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit den jeweiligen Technischen Regeln und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger bilden den rechtlichen Rahmen, der verbindliche Vorgaben zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen enthält. Um den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Bauwirtschaft effektiv und nachhaltig gerecht zu werden, setzt sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie für Bestimmungen ein, die die am Bau Tätigen schützen, aber auch verständlich und tatsächlich umsetzbar sind, da nur so eine hohe Akzeptanz und bereitwillige Umsetzung erreicht werden kann.

Dort, wo breite gesetzliche Regelungen den besonderen Anforderungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden, kann eine effektive Gestaltung und Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch branchenspezifische Lösungen erreicht werden, welche für Bauunternehmen maßgeschneiderte Mittel und Wege aufzeigen.