Autobahn GmbH des Bundes – Gestaltung der Übergangsphase bis 2021
Die BAUINDUSTRIE sieht die Autobahn GmbH des Bundes als Chance, das Management von Deutschlands Autobahnen in »einer Hand« zu bündeln, mehr Organisationseffizienz in der Infrastrukturbeschaffung zu erreichen und eine ganzheitliche Netzbewirtschaftung zu realisieren. Hierfür sind die folgenden Elemente bei der Ausgestaltung der Gesellschaft wesentlich:
- Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb aus einer Hand nach dem Lebenszyklusansatz,
- bundeseinheitliche optimierte und effiziente Verwaltungsabläufe zur Planung von Straßenbaumaßnahmen und die Vereinheitlichung von Planungsabläufen zur Erlangung schnellen Baurechts,
- Finanzierung von Investitionen überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Stichwort: Finanzierungskreislauf Straße),
- Erhaltung der Vor-Ort-Kompetenz nach dem Motto »So viel Zentralität wie nötig, so viel Dezentralität wie möglich« und
- Wahrung der öffentlichen Kontrollen durch den Deutschen Bundestag.
Das Gesetz zur Errichtung der Autobahn GmbH sowie der beschlossene Gesellschaftervertrag gehen vor diesem Hintergrund in die richtige Richtung. Die Autobahn GmbH muss erfolgreich etabliert und Blockaden beim Bau wichtiger Infrastrukturprojekte müssen verhindert werden. Bei der Ausgestaltung der Gesellschaft sollten folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden.
- Planungsstopp in der Übergangsphase vermeiden
Bis zum operativen Start der Gesellschaft darf es nicht zu Investitionsverzögerungen aufgrund fehlender Planungen oder zu einem Investitionsstopp im Bereich der Bundesautobahnen kommen. Aufgrund des Mangels an baureifen Projekten in einigen Bundesländern und um Anreize auf Landesseite zu schaffen, dass künftig weiterhin – bis zum Start der Gesellschaft – ausreichend Mittel in die Planung neuer Projekte investiert werden, müssen tragbare Lösungen gefunden werden.
- Operativen Start der Gesellschaft frühzeitig vorbereiten
Der Übergang zwischen dem aktuellen System der Auftragsverwaltung und der künftigen Autobahn GmbH sollte nach dem »Prinzip der kommunizierenden Röhren« erfolgen. Dies bedeutet einen Aufbau der Gesellschaft durch eine schrittweise Integration bzw. Übernahme der Landesauftragsverwaltungen.
- Effizienz auf Projektebene sicherstellen (§ 5 Abs. 2 Satz 1, InfrGG)
Die Gründung der Autobahn GmbH und die damit angestrebte, effizientere Organisationsstruktur auf Auftraggeberseite führen nicht automatisch zu einer effizienteren Projektrealisierung. Die Effizienz auf Projektebene ist im Wesentlichen von der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abhängig. Um § 5 Abs 2. Satz 1 InfrGG umsetzen zu können, sollte die Infrastrukturgesellschaft ergänzend zu den Bestimmungen des öffentlichen Auftragswesens die Möglichkeit haben, auf weitere Beschaffungsvarianten auf Projektebene zurückgreifen zu können. So kann die GmbH die im Einzelfall wirtschaftlichste Variante identifizieren und umsetzen. Zu diesen Modellen zählen beispielsweise Funktionsbauverträge, Design-and-Build-Modelle und Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP).
- Autobahn GmbH muss Standardisierung vorantreiben und Innovationstreiber sein
Mit der Autobahn GmbH verbindet die BAUINDUSTRIE die Hoffnung, dass die aktuell unterschiedlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen von Bauverträgen in den einzelnen Bundesländern, soweit sinnvoll und möglich, vereinheitlicht werden.
Finden Sie für weitere Empfehlungen zur Gestaltung der Übergangsphase der Autobahn GmbH unser Positionspapier „Autobahn GmbH des Bundes – Gestaltung der Übergangsphase bis 2021“ bitte unten.