BAUINDUSTRIE sieht Licht und Schatten beim Bericht des EU-Parlaments zum Öffentlichen Vergabewesen

Internationales Bauen und Europa

Die Europäische Kommission plant, in der laufenden Legislaturperiode die aktuelle EU-Vergaberichtlinie (2014/24/EU) zu überarbeiten; eine entsprechende Gesetzesinitiative wird für das 3. Quartal 2026 erwartet.

Das EU-Parlament hat im Vorfeld einen eigenen Initiativbericht erarbeitet, um bereits vor dem Beginn des Gesetzgebungsprozesses eine erste unverbindliche Positionsbestimmung vorzunehmen. Dieser wurde am 09.09.2025 mit 432 Ja-Stimmen gegen 95 Nein-Stimmen bei 124 Enthaltungen angenommen.

Die BAUINDUSTRIE begrüßt ausdrücklich, dass die Europaabgeordneten die Tendenz der öffentlichen Auftraggeber in der EU zur reinen Preisorientierung kritisiert und die Vergabe auf Basis des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ empfohlen haben. Mit Blick auf den unlauteren Wettbewerb von subventionierten Anbietern aus Nicht-EU-Staaten zeigt sich das EU-Parlament für die Einführung von Präferenzen für EU-Firmen offen. Kritisch sehen wir dagegen die vorgeschlagene Beschränkung im Bereich des Einsatzes von Nachunternehmen. Erstens würden zusätzliche Vorschriften in diesem Bereich bewährte Kooperationsstrukturen gefährden und, zweitens, ist eine entsprechende Regulierung den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorbehalten und grundsätzlich aus dem EU-Vergaberecht herauszuhalten.

Völlig inakzeptabel ist die vom EU-Parlament vorgeschlagene Regelung zur Unterteilung von Aufträgen in Lose im Abschnitt 79. Zu diesem Themenkomplex hat der EU-Gesetzgeber in der aktuellen EU-Vergaberichtlinie (2014/24/EU) einen ausgezeichneten Kompromiss gefunden: Die öffentlichen Auftraggeber können Größe und Gegenstand der Lose eines Auftrags frei bestimmen. Sie sind in diesem Kontext zwar zur Prüfung verpflichtet, ob eine Losaufteilung sinnvoll sein könnte, sie können aber nach eigenem Ermessen autonom über die Größe der Lose entscheiden, ohne einer administrativen oder gerichtlichen Kontrolle zu unterstehen. Das EU-Parlament schlägt nunmehr vor, die Aufteilung von Aufträgen in kleine Lose grundsätzlich vorzusehen, soweit keine technologischen oder Effizienzgründe entgegenstehen. Auf speziellen Wunsch der deutschen CDU/CSU-Europaabgeordneten wurde klargestellt, dass diese Regelung insbesondere für Bau- und Planungsleistungen gelten soll.

Gegen diese Formulierung hatte die BAUINDUSTRIE im Vorfeld der Abstimmung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern gewarnt, denn eine solch starre Regelung – ähnlich dem § 97 Absatz 4 GWB – wäre im Lichte der ambitionierten EU-Pläne für den Ausbau der europäischen Infrastruktur, die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Europa und auch zur Dekarbonisierung der europäischen Bauwirtschaft völlig kontraproduktiv und politisch als „Rückschritt“ zu werten. 

Daher appellieren wir nunmehr an die Europäische Kommission, an der ausgewogenen und bewährten Formulierung zur Unterteilung von Aufträgen in Lose in Artikel 46 der aktuellen EU-Vergaberichtlinie festzuhalten. Diese Position sollte auch von der deutschen Bundesregierung unterstützt werden, da der Artikel 46 Absatz 4 bereits heute die Möglichkeit vorsieht, dass einzelne Mitgliedstaaten „die Vergabe von Aufträgen in Form von getrennten Losen gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften vorschreiben“ können. Mithin besteht aus deutscher Sicht keine Notwendigkeit, eine dogmatische Handlungsmaxime auf Unionsebene festzulegen. Eine solche Haltung der Bundesregierung würde die konstruktive Diskussion in Deutschland zur Flexibilisierung des Vergaberechts konterkarieren.