Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben sich darauf verständigt, dass die Sozialkasse der Bauwirtschaft aus dem Umlageverfahren erhaltene Mittel auch für die Förderung von Maßnahmen zur Ausbildungsreifeförderung verwenden darf. Damit engagiert sich die Branche für Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen (Lernbeeinträchtigung, schulische oder soziale Defizite) noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind und daher keinen direkten Einstieg in die Ausbildung geschafft haben.
In Maßnahmen mit einer Dauer von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten sollen diese Jugendlichen gemeinsam von Betrieben und Ausbildungszentren und mit sozialpädagogischer Unterstützung auf eine Ausbildung vorbereitet werden. Mindestens 50 % der Gesamtzeit der Maßnahme muss im Betrieb erfolgen und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Betrieb und dem Teilnehmer ist erforderlich. Das maximale Gesamtvolumen der hierfür aus den Beitragsmitteln finanzierten Maßnahmen wird auf 3 Mio. € begrenzt.