Corona-Situation

Tarif- und Sozialpolitik

Nur eine "neue Grippe"?

Zunächst (Ende 2019) schien die neue Lungenerkrankung weit weg zu sein, Anfang Januar 2020 erreichte das Virus (SARS-CoV-2) Europa und in Deutschland zunächst Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Inzwischen liegen nachgewiesene Infektionen in allen Bundesländern vor. Am 11.03.2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die bisherige Epidemie zu einer sog. Pandemie und damit die kontinentübergreifende Ausbreitung einer - hier neuen - Krankheit.

Die Auswirkungen sind bereits aktuell beträchtlich und verstärken sich teilweise wechselseitig in ihren privat und wirtschaftlich spürbaren Folgen:

  • Sorgen um Gesundheit, Familie, Wohlstand prägen das (nicht immer rationale) Verhalten
  • Politik und Gesundheitswesen leiten Maßnahmen ein, um die Ausbreitung zu verlangsamen und bestmögliche medizinische Hilfe zu gewährleisten; die medizinsche Forschung läuft auf Hochtouren
  • Einschränkungen durch präventive Maßnahmen wie die Absage von größeren Veranstaltungen, Quarantäne und Beschäftigungsverbote, angepasstes Verhalten im Berufs- und Privatleben mit direkten Folgen für Personen- und Transportlogistik, Tourismus und viele weitere Branchen bis hin zur Bauwirtschaft
  • die Finanzmärkte werden von diesen Folgen heftig getroffen, Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium schnüren ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen)
  • jüngste Maßnahmen, die gegen eine Virusausbreitung gerichtet sind, betreffen lokal die Schließungen oder Einschränkungen von Kindergärten, Schulen, Kultureinrichtungen, Restaurants, Bars usw.; Reisebeschränkungen werden von vielen Ländern - verbunden mit Grenzkontrollen - verhängt

Diese Entwicklung wird auch Auswirkungen für die Bauwirtschaft haben, die aktuell schwer einzuschätzen sind. Im tariflichen Umfeld stellt sich aktuell aus Präventions- und Wirtschaftsgesichtspunkten die Frage, was das für die aktuelle Entgeltrunde 2020 bedeutet. Der Verhandlungsauftakt wurde verschoben, ob im April 2020 gestartet werden kann, erscheint fraglich.


 

Abgesehen davon muss man unter Kolleginnen und Kollegen, in der Familie und im persönlichen Umfeld immer wieder darauf hinweisen, dass auch eine Infektion typischerweise nicht lebensbedrohlich ist. Die massiven Maßnahmen und Reaktionen erklären sich aus (derzeit und auf Sicht) fehlendem Impfschutz und der begrenzten Krankenhauskapazität sowie aus - noch - fehlenden Standard-Therapiemaßnahmen, wohingegen experimentelle Therapien Anwendung finden und erforscht werden. In dem noch fehlenden Wissen besteht der Unterschied zu Grippe-Wellen mit Impfschutz und zugelassenen Therapien.

 


Arbeitsrechtlich erfordert die Situation im ersten Schritt Besonnenheit und Verständnis sowie pragmatischen Umgang, aber auch eine individuelle Pandemieplanung (betrieblich/personelle Planung, Hygienemaßnahmen, Informationspolitik). Typische Fragestellungen:

  • Umgang mit Verdachtsfällen, Erkrankungen, Quarantäne
  • Betreuung von Kindern/Familienangehörigen (Schließung von Kindergärten und Schulen)

Im Sozial- und Steuerrecht sind die Themenfelder:

  • ggf. Kurzarbeit
  • evt. Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen

in den Blick zu nehmen.

Hinweise dazu sowie zu bauvertragsrechtlichen Fragen sind in der unten verlinkten Unterlage zu finden.

Seriöse aktuelle Informationen bietet die Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI), das u.a. für die Beobachtung von Gesundheitsgefahren sowie das Ableiten erforderlicher Maßnahmen zuständig ist.