Das „Fit for 55“-Paket

Internationales Bauen und Europa

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission mit dem sog. „Fit for 55“-Paket konkrete Gesetzesvorschläge präsentiert, um den Europäischen Grünen Deal umzusetzen und die Klimaziele der EU zu erreichen. Dieses Paket ist das umfangreichste Gesetzespaket zum Klimaschutz in der Geschichte der Europäischen Union.

Das „Fit for 55“-Paket präsentiert konkrete Gesetzesvorschläge zur Erreichung des Europäischen Grünen Deals und der Klimaziele der EU. Es besteht neben der Mitteilung mit dem Titel „'Fit for 55': Delivering the EU's 2030 Climate Target on the way to climate neutrality“ aus insgesamt 13 Initiativen, davon acht überarbeitete Gesetzesvorschläge, fünf neuen Gesetzesvorschlägen und einer politischen Strategie. Diese umfassen:

 

 

Kurzzusammenfassung der baurelevanten Gesetzesvorhaben

Emissionshandel

Das EU-Emissionshandelssystem (ETs) ist das Kernstück des Fit für 55% Pakets. Bis 2030 sollen die Sektoren, die vom EU-ETS erfasst sind, ihre Treibhausgasemission um 61% im Vergleich zu 2005  zurückfahren.  Für den Gebäude- und Verkehrssektor schlägt die Kommission die Einführung eines separaten Handelssystems ab 2026 für die „Inverkehrbringer von Brennstoffen“ vor. Es soll den technologischen Wandel zu sauberen Brennstoffen in diesen Sektoren befördern und Investitionen in Renovierungen, Energieeffizienz und Energie- und Heizsysteme schneller rentabel machen.

 

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Dieser Gesetzesvorschlag sieht den Ausbau von nutzerfreundlicher Infrastruktur für saubere Mobilität vor und schlägt verpflichtende Zielwerte vor, sodass auch der ländliche Raum abgedeckt ist. Der EU-Kommission schwebt vor, dass EU-weit alle 60 km eine E-Ladestation stehen soll und alle 150 km eine Wasserstoffladestation installiert werden. Insgesamt sollen so bis 2030 circa 3,5 Millionen Ladepunkte errichten werden.

 

Erneuerbare Energien Richtlinie

Die überarbeitete Richtlinie soll das bindende Ziel für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Energiemix von 32% auf 40% im Jahr 2030 erhöhen. Dies betrifft auch den Energiemix für Heizung und Kühlung im Gebäudesektor, für den eine Quote an erneuerbaren Energien vorgesehen ist. Ferner ist vorgesehen, dass die EU-Mitgliedsstaaten für öffentliche Gebäude jährlich 1,7% Energieeinsparung erreichen müssen. Als bindendes Ziel sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, jährlich mindestens 3% der gesamten Fläche aller öffentlichen Gebäude zu renovieren.

 

Energiebesteuerungsrichtlinie

Die Überarbeitung der Energiebesteuerungs-Richtlinie soll die Steuern auf Heiz- und Transportbrennstoffe in Einklang mit den EU-Klimazielen bringen. Die überarbeiteten Mindeststeuersätze für Kraftstoffe sollen an den Energiegehalt und die jeweilige Umweltbelastung angepasst werden.  

 

CO2-Grenzausgleich (CBAM)

Ein Grenzausgleichsmechanismus soll die EU vor Importen mit hohem CO2-Fußabdruck schützen. Um WTO-konform zu sein, schlägt die Kommission vor, dass derselbe Preis für Importe wie für EU-Produkte, die an das ETS abgeführt werden, gezahlt wird. Das System soll schrittweise für bestimmte Produktgruppen eingeführt werden und ab 2026 voll zur Anwendung kommen. Mit Produkten wie Zement und Stahl, die bereits in der ersten Stufe des Grenzausgleichmechanismus erfasst werden sollen, sind sehr wichtige Vorprodukte der Bauindustrie ab Einführung des Mechanismus betroffen.

 

Klima-Sozialfazilität

Dieser Fonds soll für den Zeitraum 2025-2032 aus dem neuen Emissionshandelssystem rund 72 Mrd. zur Verfügung stellen und durch Mittel der EU-Mitgliedsstaaten ergänzt werden. Er soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen zu unterstützen, die von den Auswirkungen der Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und Verkehr höhere Kosten tragen müssen.