Delegierter Rechtsakt der EU-Taxonomie in deutscher Sprache

Internationales Bauen und Europa
Nachhaltigkeit

Am 04.06.2021 legte die EU-Kommission die deutsche Version des delegierten Rechtsaktes zur EU-Taxonomieverordnung vor. Damit sind die technischen Bewertungskriterien, an denen Wirtschaftskriterien auf Nachhaltigkeit geprüft werden, nun auch in deutscher Sprache verfügbar.

Deckblatt des delegierten Rechtsaktes.

Nachdem die delegierte Verordnung der EU-Kommission zur sogenannten EU-Taxonomie, die ein Klassifizierungssystem für die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten begründet, im April 2021 auf Englisch veröffentlicht wurde, ist am 04.06.2021 die deutsche Version des delegierten Rechtsaktes erschienen.
 

Die delegierte Verordnung der Kommission „zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet“ vom 4.6.2021 besteht aus drei Komponenten. Die drei Dokumente finden sich unterhalb des Textes unter den Links und weiterführenden Informationen. Bei Bedarf können weitere EU-Amtssprachen unter folgendem Link abgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=PI_COM:C(2021)2800.

 

Fast die Hälfte der in der Taxonomie erfassten Aktivitäten sind baurelevante Wirtschaftsaktivitäten. Dies zeigt das Potenzial unserer Branche für einen Beitrag zu den EU-Klimazielen, sei es die Renovierung des bestehenden Gebäudebestands, der Bau von Anlagen für erneuerbare Energien oder die Einrichtung einer umweltfreundlicheren Verkehrsinfrastruktur. Mit der Taxonomie gibt es erstmalig eine Liste von „grünen“ Wirtschaftsaktivitäten, die aus Sicht der Finanzmarktteilnehmer als nachhaltig deklariert werden können. Damit ergibt sich die Chance, die Bauindustrie als Lösungsanbieter für eine nachhaltigere Wirtschaft zu positionieren.
 

Die Konsequenz aus der Veröffentlichung des del. Rechtsakt in allen Amtssprachen der Europäischen Union ist, dass nun die Frist für das Europäische Parlament und den Rat läuft, um Einwände gegen die delegierte Verordnung zu erheben. Die dafür benannte Frist beläuft sich gemäß Art. 23 (6) der sog. Taxonomieverordnung (VO 2020/852) auf vier Monate. Diese Frist kann auf Initiative des Parlaments oder des Rates um zwei Monate verlängert werden.