Am 14. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission ihre Strategie zur „Renovierungswelle“ veröffentlicht. Mit der „Renovierungswelle“ verknüpft die EU das Ziel die Renovierungsquote in den nächsten zehn Jahren zu verdoppeln und durch Renovierungen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu sorgen. Nach Schätzungen der Kommission könnten in Europa so bis 2030 circa 35 Millionen Gebäude renoviert und dadurch 160.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft geschaffen werden.
Gebäude stehen für etwa 40% des europäischen Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemission und können daher einen gravierenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in Europa leisten, wenn der Energieverbrauch für das Heizen und Kühlen von Gebäuden reduziert wird. Doch aktuell ist die Renovierungsrate, vor allem in Bezug auf eine Steigerung der Energieeffizienz in Europa niedrig.
Um die „Renovierungswelle“ in Gang zu setzen, sollen Hürden in der gesamten Kette abgebaut werden. Drei Bereichen misst die EU-Kommission dabei besondere Bedeutung zu: a) Bekämpfung der Energiearmut und der Gebäude mit der schlechtesten Leistung, b) öffentliche Gebäude wie Bildungs-, Gesundheits- und Verwaltungseinrichtungen und c) Dekarbonisierung von Heizung und Kühlung.
Der Bedarf an Investitionen in Gebäuderenovierung ist riesig. Um das vorgeschlagene Klimaziel von 55 % bis 2030 zu erreichen, sind jährlich rund 275 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen in die Gebäudesanierung in Europa erforderlich. Die EU wird dafür Mittel u.a. aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm InvestEU vorsehen.
Des Weiteren sieht die EU-Kommission vor im Rahmen der Renovierungswelle legislative Instrumente zu überarbeiten, dazu zählen die Richtlinien zur Energieeffizienz und zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden überprüfen. Ferner wird eine stärkere Verpflichtung zur Einführung von Energieausweisen vorgeschlagen.