EU-Kommission veröffentlicht ESRS-Standards

Internationales Bauen und Europa
Nachhaltigkeit

Am 31. Juli 2023 legte die EU-Kommission nach Evaluierung der öffentlichen Konsultation die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vor.

Die sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die Nachhaltigkeitsberichtstandards, die Unternehmen, die unter die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) fallen, zukünftig anwenden müssen. Die CSRD muss von Unternehmen, die bereits heute gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen müssen, ab dem Finanzjahr 2024 (Bericht in 2025) angewendet werden. Große Unternehmen, die nicht von der NFRD betroffen sind, jedoch zwei von drei Größenmerkmalen (Bilanzsumme von mind. 20 Mio. €, Nettoumsatzerlöse von mind. 40 Mio. € und durchschnittliche Zahl der Beschäftigten > 250 Mitarbeiter) erfüllen, müssen die CSRD ab dem 01.01.2025 anwenden (Bericht in 2026).

Die ESRS definieren, wie die betroffenen Unternehmen über Chancen und Risiken in den Bereichen Umwelt (Environment)), Gesellschaft (Social) und Aspekte der Unternehmensführung (Governance) berichten, die für ihre Geschäftsaktivität wesentlich sind. Die Veröffentlichung der EU-Kommission umfasst insgesamt 12 ESRS, die sich auf die Bereiche Querschnittsaspekte, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erstrecken.

ESRS 1 legt die generellen Anforderungen dar, die erfüllt werden müssen, wenn nach den Nachhaltigkeitsstandards berichtet wird. ESRS 2 enthält die wesentlichen Informationen, die Kriterien übergreifend verpflichtend durch die Unternehmen berichtet werden müssen. Alle anderen Anforderungen und Datenpunkten durchlaufen die Wesentlichkeitsanalyse, um festzustellen, inwieweit sie für die Berichterstattung relevant sind.

Die weiteren ESRS-Standards haben folgende Inhalte:

Umwelt (Environment)

  • ESRS E1 Klimawandel
  • ESRS E2-Verschmutzung
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziales (Social)

  • ESRS S1 Eigene Belegschaft
  • ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 Betroffene Gruppen
  • ESRS S4 Verbraucher und Endbenutze

Unternehmensführung (Governance)

  • ESRS G1 Unternehmensführung (Governance)

 

Inhalte der Standards und weitere Informationen können hier abgerufen werden:

Frage & Antwort Dokument zu den ESRS der EU-Kommission