Exportkreditversicherung

Internationales Bauen und Europa

Die staatliche Exportkreditversicherung schützt deutsche Unternehmen vor dem Risiko des Forderungsausfalls bei Ausfuhrgeschäften, insbesondere in schwierigen Märkten. Der Bund trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung, für die Durchführung des Förderinstruments ist ein Konsortium von „Mandataren“ zuständig. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG versichert Exporte im staatlichen Auftrag gegen politische und wirtschaftliche Risiken. Für Auslandsinvestitionen gibt es ein ähnliches Instrument, Mandatar des Bundes für diese Deckung ist die PricewaterhouseCoopers AG (PwC). Die abschließende Deckungsentscheidung trifft der so genannte IMA (Interministerielle Ausschuss), der aus Vertretern des BMWi, BMF, BMZ und des Auswärtigen Amtes sowie als - Sachverständige - Vertreter der KfW, der AKA sowie der Finanz- und Exportwirtschaft sitzen. 

 

Um den besonderen Risiken des Auslandsbaus Rechnung zu tragen, wurde für grenzüberschreitende Bauleistungen die so genannte "Bauleistungsdeckung zu Sonderbedingungen (BL-Deckung)" entwickelt. Sie ist geeignet für Bauleistungsgeschäfte, bei denen die gesamte Bauleistungsforderung leistungsnah, d.h. fortlaufend nach Situationen, zu zahlen ist. Ohne separate Zusatzprämie sind dabei die Deckung der zu stellenden Vertragsgarantien mit Ausnahme der Bietungsgarantien und die Deckung der Montage- und Baugeräte (Gerätedeckung) eingeschlossen.