Fairer Wettbewerb

Recht

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, sorgt in ihrem Teil A dafür, dass Bauaufträge der öffentlichen Hand im fairen Wettbewerb vergeben werden. Ergänzend enthält die VOB in ihrem Teil C Grundsätze, mit welchen Angaben eine Leistungsbeschreibung aufgestellt werden soll, um ein Vergabeverfahren erfolgreich durchführen zu können. Die Regeln der VOB beschließen Vertreter der Auftraggeber und Auftragnehmer gleichberechtigt im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen, kurz DVA. Die Bauindustrie ist von Anfang an als Vertreter der Auftragnehmer dabei, das heißt seit Schaffung der VOB in den 1920er Jahren. Die Kerninhalte der VOB/A sind bis heute erhalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsätze der Transparenz des Vergabeverfahrens, der Gleichbehandlung aller Unternehmen und der Verhältnismäßigkeit von Anforderungen, die der Auftraggeber für die Teilnahme am Vergabeverfahren in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht stellt. Der Inhalt dieses Erfolgsmodells war Anfang der 1970er Jahre das Vorbild für Europa: Man schuf damals gemeinsame europaweite Regeln, die sich nah an der VOB/A orientierten. Allen Anpassungsbedarf, der sich seitdem aus der Weiterentwicklung der gemeinsamen europaweiten Regeln ergab, hat die VOB/A problemlos nachvollzogen, einschließlich der zeitlich letzten sehr umfangreichen Anpassungen und Klarstellungen aus dem Jahr 2014. Damit die bewährte Zusammenarbeit von Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer im DVA erfolgreich fortgesetzt werden kann, haben sich die beiden Präsidenten von Bauindustrie und Baugewerbe mit Nachdruck dafür eingesetzt, die VOB/A nicht durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, an der die Vertreter der Auftragnehmer nur noch als Zaungast über „Anhörungen“ beteiligt wären. Diese Position teilt die gesamte bauausführende Wirtschaft, einschließlich der Gewerkschaft IG BAU. Unten finden Sie den Brief der beiden Präsidenten von Bauindustrie und Baugewerbe. Die Gemeinsame Erklärung der bauausführenden Wirtschaft und Gewerkschaft IG BAU zum Erhalt der VOB/A finden Sie unter folgendem Link.