Fairer Wettbewerb – auch in Europa!

Recht

Vergabeverfahren für Bauaufträge der öffentlichen Hand sind ab rund 5 Millionen Euro europaweit bekannt zu machen.

Grundlage dieser Vergabeverfahren sind seit dem Jahr 1971 Richtlinien der Europäischen Union. Sie wurden zuletzt im Jahr 2014 überarbeitet. Zur Wirksamkeit dieser Richtlinien hat die Europäische Kommission allen interessierten Kreisen die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Unter Leitung von Herrn Springer (CML/Strabag) als Vorsitzender des Arbeitskreises Juristen großer Unternehmen der BAUINDUSTRIE sowie des Lenkungsausschusses Rechtspolitik entstand der beigefügte Beitrag der BAUINDUSTRIE.