Die ganzjährige Beschäftigung wird in den Unternehmen der Bauwirtschaft durch das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen, Zuschuss-Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld sowie Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, gefördert.
In der Tarifrunde 2004/2005 verständigten sich die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf eine Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, welche zum Ziel hat, „dass die gesetzlichen und tariflichen Instrumente zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft verbessert werden ...“.
In Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber entstand daraus das aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanzierte Instrument des Saison-Kurzarbeitergeldes. Die maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung sind am 1. April 2006 und die entsprechenden flankierenden Änderungen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) sind mit Wirkung zum 1. Juni 2006 in Kraft getreten.
Das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen haben zum Ziel, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit im Betrieb zu halten, statt sie zu entlassen. Das Saison-Kurzarbeitergeld vermeidet Arbeitslosigkeit bei saisonalen Arbeitsausfällen wie witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder wirtschaftlichen Ursachen (Auftragsmangel) zugunsten der Arbeitnehmer des Baugewerbes. Diese Leistung entspricht dem früheren Winterausfallgeld bzw. dem noch früheren Schlechtwettergeld.
Das Saison-Kurzarbeitergeld wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März des Folgejahres) und bereits ab der ersten Ausfallstunde geleistet. Damit kann sowohl ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen als auch ein saisonal bedingter Auftragsmangel ausgeglichen werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Saison-Kurzarbeitergeld finden sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III). Danach haben Arbeitnehmer in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz, soweit sie einem Betrieb des Baugewerbes angehören, der Arbeitsausfall erheblich ist und die gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ergänzende Leistungen
Daneben wird gewerblichen Arbeitnehmern für jede in der Schlechtwetterzeit vom Arbeitszeitkonto eingebrachte Stunde Zuschuss-Wintergeld (2,50 €) sowie für jede in der Schlechtwetterzeit gearbeitete Stunde Mehraufwands-Wintergeld (1,00 €) gezahlt, wenn sie auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz in einem Betrieb des Baugewerbes beschäftigt sind und ihr Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Weiterhin können Arbeitgeber bei der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld die Erstattung der für die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Sozialversicherungsbeiträge geltend machen (Sozialaufwandserstattung für Arbeitgeber).
Die Finanzierung dieser ergänzenden Leistungen erfolgt durch eine branchenspezifische Umlage, welche die Arbeitgeber an SOKA-BAU abführen (1,2 % Arbeitgeberanteil, 0,8 % Arbeitnehmeranteil).